Standortauswahl für ein Bushaus in Meiling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2016 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Sommer des Jahres 2015 musste die Gemeinde Seefeld den bisherigen Standort des Bushauses auf dem Grundstück Fl.Nr.4, Dorfstraße 23 in Meiling aufgeben und das Bushaus abbauen. Der Standort des Bushauses war rechtlich nicht gesichert und wurde vom Grundstückseigentümer im Rahmen des Allgemeinwohls freundlicherweise lange Zeit geduldet. Ein Fortbestand auf dem Grundstück war nicht weiter möglich, weil für den betroffenen Grundstücksteil der Bau eines Mehrfamilienhauses genehmigt wurde.

Als Ersatz wurde ein neues Bushaus ca. 20 Meter die Dorfstraße in Richtung Kirche hinauf errichtet. Aufgrund der Situation, dass die Gemeinde Seefeld in diesem Bereich der Dorfstraße keine Alternativflächen besitzt, wurde das neue Bushaus auf der einzigen Fläche der Gemeinde Seefeld beim bestehenden Postkasten errichtet (vgl. Übersicht, Standort 1). Das Grundstück ist Teil des Straßengrundstücks und war eine Grünfläche vor einem Bestandsgebäude. Das Bushaus wurde in Standartbauweise, d.h. in Glasbauweise und wie im gesamten Gemeindegebiet üblich errichtet. Die Glasbauweise erhöht die Sicherheit der Nutzer, da insbesondere Kinder, die plötzlich aus dem Bushaus heraustreten, frühzeitiger von den Verkehrsteilnehmern erkannt werden können. Der Standort ist allerdings auch näher an den Kurvenbereich der Dorfstraße gerückt und von der Sichtbarkeit für den Verkehr nicht optimal. In diesem Bereich der Dorfstraße gilt allerdings eine Streckenbeschränkung auf Tempo 30 km/h. Warnschilder auf die Schulbushaltestelle befinden sich ebenfalls direkt am Kurvenbeginn.

Aufgrund der fehlenden Aufstellfläche und schlechteren Einsehbarkeit der neuen Bushaltestelle – die vorhergehende Bushaltestelle hatte ebenfalls keine Aufstellfläche und das Bushaus war aus Holz und damit nicht einsichtig- meldeten die betroffenen Eltern, der im Grundschulalter befindlichen Kinder bei der Verwaltung ihre Besorgnis an. Kinder im Grundschulalter neigen dazu im Haltestellenbereich zu spielen und gegebenenfalls in den Straßenraum überzutreten.

Die Verwaltung der Gemeinde Seefeld beteiligte die Polizeiinspektion Herrsching in Person von Herrn Domes als Sachbearbeiter für Verkehr und Schulwegsicherheit, um eine Beurteilung der Gesamtsituation und Verbesserungsvorschläge zu erhalten. Zur Verbesserung der Situation wurde von Seiten der PI Herrsching vorgeschlagen eine zweite Bushaltestelle in Fahrtrichtung Auing vor dem Grundstück Dorfstraße 24, Fl.Nr.14 (vgl. Übersicht, Standort 2) zu errichten. Hintergrund der Überlegung war, dass die Schüler der weiterführenden Schulen weiterhin die bereits errichtete Haltestelle nutzen sollten, da diese vom MVV aus Steinebach kommend in Richtung Gilching bedient wird und bei älteren Schülern eine Aufstellfläche nicht unbedingt nötig ist. Die Grundschüler, die jedoch nach Seefeld müssen und vom Gemeindebus abgeholt werden, erhalten eine separate Bushaltestelle mit Aufstellfläche und bester Sichtbarkeit.

Das Grundstück am zusätzlichen Standort gehört der Gemeinde Seefeld als Teil des Straßengrundstücks. Als Argumente für diese Lösung wurden konkret angeführt, dass die Grundschüler, hier eine Aufstellfläche vor dem Bushaus von ca. 1,80 m hätten, der Standort für den Verkehr unter Berücksichtigung der Kurvenverhältnisse bestmöglich einsehbar wäre, und die Schüler auf der „richtigen“ Straßenseite einsteigen könnten ohne die Fahrbahn queren zu müssen, weil der gemeindliche Schulbus aus Richtung Seefeld kommend die Schüler aufnehmen kann, und dann zum Wenden rückwärts in den Dellinger Weg zurücksetzen kann.

In der Folge wurde der Eigentümer des Nachbargrundstücks Dorfstraße 24, Fl.Nr.14 in Meiling über die Pläne zur Errichtung des Bushauses informiert und ihm bei mehreren Gesprächen (mit Bürgermeister Gum und der PI Herrsching vor Ort u.a.) für Verständnis und ein Einvernehmen geworben. Vom Eigentümer wurde der Standort jedoch als belastend für seine Mieter im angrenzenden Wohnhaus Dorfstraße 24 dargestellt. So seien durch die wartenden Fahrgäste zusätzliche Geräuschimmissionen und Schmutz zu erwarten.

Vom Eigentümer wurde im Gesprächsverlauf als alternativer Standort der Bereich vor der Kirchenmauer im Dellinger Weg vorgeschlagen(vgl. Übersicht, Standort 3). Dieser Standort bringt aber den Nachteil mit sich, dass hier aufgrund des schmalen Platzangebots das Standartbushaus nicht aufgestellt werden kann und wieder keine Aufstellfläche bestehen würde. Aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse hinter dem Kurvenbereich müsste zudem ein Teil der Fahrbahn baulich als Schutzstreifen abgetrennt werden. Hierdurch würden nach ersten Schätzungen zusätzliche Kosten von ca. 20.000 Euro entstehen. Auch wurde ein alternativer Standort vor dem Grundstück Dorfstraße 30, Fl.Nr.19 in Meiling vorgeschlagen(vgl. Übersicht, Standort 4). Dieser Standort birgt allerdings den Nachteil, dass die Bushaltestelle weiter in den unübersichtlichen Kurvenbereich rückt, was aus verkehrsrechtlicher Sicht ungünstig ist. Zudem wäre die Strecke für das zum Wenden notwendige Zurückstoßen des Schulbusses im Dellinger Weg zu lang.

Zur Lösung des Standortproblems suchte Herr Gemeinderat Peter Schlecht nochmals den Kontakt zu den Beteiligten in Meiling. Als Ergebnis wurde ein weiterer Standort in Dorfstraße links vor dem Eingang zur Kirche vorgeschlagen(vgl. Übersicht, Standort 5). Dieser Standort würde bauliche Veränderungen im Bereich der bestehenden Grünbereichssituation vor dem Eingang zur Kirche erfordern, hier steigt auf ganzer Länge ein Blumenbeet bis auf die Höhe der Stufen an. Für diese Lösung liegt bisher keine Kostenschätzung vor. Als Nachteile sind die weiterhin fehlende Aufstellfläche und eine nachteilige Optik für den Eingangsbereich der Kirche anzuführen.

Zusammenfassend stellt sich aus Sicht der Verwaltung der Gemeinde Seefeld der ursprünglich von der PI Herrsching vorgeschlagen Standort 2 als unter allen Gesichtspunkten (Aufstellfläche, Sichtbarkeit und Kosten) bester Standort dar. Unter Abwägung des Allgemeinwohlinteresses an der Schulwegsicherheit und dem Witterungsschutz der Kinder in der Winterzeit gegenüber dem Interesse des benachbarten Eigentümers am Schutz seines Mieteigentums ergibt sich, dass die entstehenden Lärmimmissionen durch die zeitlich eingeschränkte Nutzung der Bushaltestelle zu Schulzeiten keinen überwiegende Nachteil darstellen.

Anlage:

-        Standortübersicht
 

Sitzungsverlauf

Unter Berücksichtigung der Verkehrssituation und nach Beratung mit der PI Herrsching soll das Wohl der Kinder im Vordergrund stehen und der Standort 2 realisiert werden.

Beschluss

Unter Berücksichtigung der Verkehrssituation und nach Beratung mit der PI Herrsching soll das Wohl der Kinder im Vordergrund stehen und der Standort 2 realisiert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.07.2018 09:09 Uhr