Bauantrag zur Nutzungsänderung im KG und der Loggien, Erstellung von Balkonen u.a.; Bauort. Fl.Nr.154/1, Inninger Str.11, Hechendorf; Bauantrag-Nr.30/2016; Antragsteller: Herr Janosch Dlouhy


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bauausschusses, 26.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2016 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.524/1 mit einer Größe von 608 m² liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Derzeit ist das Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus bebaut. Der Antragsteller hat an dem Gebäude eine verfahrensfreie energetische Sanierung durch Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems sowie durch den Austausch der Fenster vorgenommen. Als weitere Baumaßnahmen sind beantragt:


  • Anbringung  von Balkonen auf der Südseite des Gebäudes in EG, OG,DG
  • Teilausbau des Kellergeschosses mit Nutzungsänderung zu einer weiteren Wohneinheit
  • Umschließung der bestehenden Loggien
  • Wiederverfüllung der im Bestand vorhandenen Geländeabgrabung auf der Ostseite des Gebäudes und Anpassung des Geländeverlaufs

An der Südseite des Gebäudes wurden auf allen drei Geschossebenen Balkone in aufgeständerter Bauweises geschaffen. Die Höhe bis zur Brüstung im DG beträgt 8,23 m. Die Abstandsfläche von ½ x H(öhe) nach Art. 6 Abs.1 S.1 BayBO wird mit 4,12m eingehalten. Dazu wird das bestehende betonierte Gelände im Hof um 0,80 m aufgeschüttet.

Die bestehenden Loggien wurden nach außen hin baulich geschlossen, um die Wohnfläche zu erhöhen. Da sich die Geschossfläche hierdurch nur unwesentlich vergrößert, die Außenmaße des Gebäudes aber nicht verändert werden, ergeben sich keinerlei Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB.

M Kellergeschoss entsteht eine zusätzliche neue Wohneinheit. Die lichte Höhe von 2,40 m für Aufenthaltsräume wird hierbei eingehalten. Der Bauantrag sieht den Abriss der Bodenplatte mit Neubau auf eine Höhe von 2,40 m vor. Die ausreichende Belichtung und Belüftung mit 1/8 der Nettogrundfläche als Fensterfläche im Sinne von Art.45 Abs. 2 BayBO ist in den Berechnungen zum Bauantrag nachgewiesen.

Es entstehen durch die Baumaßnahme 3 Wohnungen bis 120m² und eine Wohnung bis 50 m². Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld sind somit 6,0 Stellplätze erforderlich. Es sind vier bestehende Stellplätze vorhanden. Der Bauwerber schafft dauerhaft zwei neue Stellplätze auf dem Grundstück. Dazu entsteht eine weitere Zufahrt auf die Inninger Straße in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt in Weilheim und der Tiefbaumaßnahme der Gemeinde Seefeld.

Anlagen:

-Lageplan (mit Stellplätzen)
-Grundrisse, Ansichten, Schnitt

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 20.06.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 20.06.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:38 Uhr