Bauantrag zur Errichtung einer Garage; Bauort: Fl.Nr.112/3, Dorfstraße 15, Meiling; Bauantrag-Nr.35/2016; ANtragsteller: Herr Walter Sebald


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bauausschusses, 26.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 26.07.2016 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.112/3 der Gemarkung Seefeld mit einer Größe von 1.148 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB.

Derzeit ist das Grundstück mit einem Einfamilienhaus und einer Doppelgarage bebaut. Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer weiteren Garage als Anbau an die bestehende Doppelgarage.

Die Garage ist in den Ausmaßen 7,10 m x 3,76 m geplant. Die mittlere Wandhöhe an der Grundstücksgrenze beträgt 2,50 m. Gem. Art. 6 Abs.9 BayBO ist die Garage damit abstandsflächentechnisch als privilegiertes Vorhaben zu werten, welches ohne eigene Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze errichtet werden darf. Als Bedachung ist ein Pultdach vorgesehen.

Die Behandlung des Bauvorhabens im Bauauschuss ist erforderlich, weil die Garage an die Doppelgarage angebaut werden soll. Hierdurch handelt es sich nicht mehr um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben nach Art 57 Abs.1, Nr.1 b BayBO, weil die drei Garagen letztlich die maximale Grundfläche von 50 m² für Gargenbauten im Allgemeinen überschreiten.

Anlagen:

  • Lageplan
  • Grundriss, Ansichten, Schnitt

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom Juni 2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom Juni 2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:38 Uhr