Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauantrag-Nr.44/2016; Bauort: Fl.Nr.103, Bahnweg 3 in Hechendorf; Antragsteller: Herr Georg Heilmeier


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bauausschusses, 20.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 8. Sitzung des Bauausschusses 20.09.2016 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Aus dem Grundstück Fl.Nr.103 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 3.235 m² soll eine Teilfläche 305 m² herausgeteilt werden. Aus dem Grundstück Fl.Nr.134/19 ist geplant ebenfalls eine Teilfläche von 2454 m² herauszuteilen. Diese beiden Grundstücksteile sollen sodann zu einem Baugrundstück mit einer Gesamtgröße von 550 m² verschmolzen werden. Die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist die Fl.Nr.103 als „reines Wohngebiet“ (WR) dargestellt, die Fl.Nr.134/19 als Grünfläche. Die Bebauung mit dem geplanten Einfamilienhaus betrifft ausschließlich die Fl.Nr.103, die Fl.Nr.134/19 wird als Gartenfläche/Grünfläche verbleiben.

Das derzeit bestehende Wohnhaus ist zum Abriss vorgesehen und soll durch das im Vorbescheidsantrag vorgesehene Einfamilienhaus ersetzt werden.

Gegenstand des Antrags auf Vorbescheid ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei offenen Stellplätzen. Das Wohnhaus ist in den Ausmaßen 16,00 m x 7,60 m mit einer Bebauung KG, EG, OG (zwei Vollgeschosse) geplant. Die GR beträgt 121,00 m², die GRZ unter Zugrundelegung der geplanten Grundstücksverhältnisse 0,22. Die GF ergibt sich mit 243,20 m², unter Zugrundelegung der geplanten Grundstücksverhältnisse 0,40. Die Wandhöhe soll bergseitig 4,63 m und talseitig 6,06 m betragen. Als Dachform ist ein asymmetrisches Satteldach mit einer flachen Dachneigung von 15 Grad vorgesehen.

Zu den Fragen des Antrags auf Vorbescheid wird auf das Schreiben des Architekten in Anlage verwiesen. Abgefragt werden die oben dargestellten Ausmaße des Einfamilienhauses.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Grünfläche bleibt auch im Rahmen der g eplanten Grundstücksteilung erhalten. Das Bauvorhaben widerspricht insoweit nicht der Darstellung des Flächennutzungsplans.

Anlagen:

  • Eingabeplanung: Grundrisse, Schnitt
  • Lageplan
  • Fragenkatalog zum Antrag auf Vorbescheid

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 10.08.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 10.08.2016 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 02.03.2018 08:39 Uhr