In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 24.01.2017 wurde der folgende Antrag auf Ergänzung der Richtlinien des „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ für das Jahr 2017 im Punkt 3.6 behandelt.
„Die Agenda 21 Arbeitskreis „Alternative Energien“ und die Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld beantragt nach Rücksprache mit der Verwaltung im „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ ab dem Jahr 2017 den Punkt 3.6 wie folgt zu ergänzen.
3.6 Energiespeicher
Gefördert werden:
- Neu montierte PV-Anlagen einschließlich Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10 % der Investitionskosten, max. 2.000.- €.
- Speichermedien mit intelligenten Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie als Nachrüstung bestehender PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10 % der Investitionskosten, max.1.000.- €.
Begründung:
- Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen wird immer weiter abgesenkt. Dadurch wird die Eigennutzung des Stroms aus PV-Anlagen immer sinnvoller. Der Anteil der Eigennutzung kann in Verbindung mit Speichermöglichkeiten und intelligenten Steuerungen wesentlich erhöht werden. Diese Technologie ist
derzeit für den Privathaushalt noch nicht wirtschaftlich.
- Auch von der KfW werden diese Anlagenkonstellationen über ein zinsgünstiges Darlehen gefördert. Die Erzeugung von regenerativem Strom aus PV-Anlagen soll damit in Seefeld deutlich vorangetrieben werden.“
Die bestehende Formulierung in den Richtlinien lautet:
„3.6 Energiespeicher
Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 1.000.- €.“
Nach eingehender Diskussion wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:
„Der Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Ergänzung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2017 wird mit der vorgegebenen Formulierung abgelehnt und per Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut dem Gemeinderat vorgelegt:
3.6 Energiespeicher
Gefördert werden Speichermedien einschließlich intelligenter Steuerungen zur Steigerung des Anteils eigengenutzter Solarenergie aus PV-Anlagen.
Höhe des Zuschusses: 10% der Investitionskosten, max. 2.000.- €.“
Eine Unterscheidung zwischen neu montierten und bestehenden PV-Anlagen soll für eine Förderung nicht maßgebend sein.