I. Gemeinde Inning a. Ammersee: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die Gemeinde Inning a. Ammersee verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung vom 03.07.2012. Dieser Flächennutzungsplan soll nun in elf Bereichen, die sich über das gesamte Gemeindegebiet erstrecken, geändert bzw. ergänzt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Anpassungen an aktuelle Gegebenheiten und Planungsabsichten sowie um redaktionelle Korrekturen und Konkretisierungen.
Mit Schreiben vom 14.03.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Bei den Änderungsbereichen 1-10 handelt es sich um Anpassungen und Ergänzungen in den Ortsteilen Inning, Buch und Bachern
. Der Änderungsbereich 11 umfasst die gut 2 ha große Außenbereichssiedlung am Hufschlag, die unmittelbar an das Gemeindegebiet von Seefeld angrenzt. In dem seit 2012 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Inning war dieser Bereich bislang noch unbeplant, da die Gemeinde ursprünglich die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Legalisierung der baurechtlich nicht genehmigten Bestandsbebauung vorsah. Nachdem die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht zu Ende geführt werden konnte, hat die Gemeinde ihr Planungsziel für diesen Bereich geändert. Die Zukunft der Siedlung soll nun weiterhin im Rahmen des § 35 BauGB geregelt werden. Der bisher aus der Flächennutzungsplanung ausgenommene Bereich wird als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Damit verdeutlicht die Gemeinde Inning, dass sie nicht beabsichtigt, die Wohnnutzung hier über das nach § 35 BauGB zulässige Maß hinaus zu fördern.
Auswirkungen auf die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld sind weder mit der Anpassung im Bereich der Hufschlagsiedlung noch mit den Änderungen und Ergänzungen in den restlichen Bereichen verbunden. Die Verwaltung empfiehlt daher, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die FNP-Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter „Aktuell“ eingesehen werden.
II. Gemeinde Herrsching: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strittholz West“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 28.07.2014 einem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strittholz West“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zugestimmt. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung i.d.F. vom 28.10.2016 wurde vom Bauausschuss am 28.11.2016 gebilligt.
Ziel der Planung ist eine städtebaulich vertretbare Verdichtung für das bislang nur teilweise bebaute Wohngebiet zwischen Strittholzstraße, Panoramastraße und Edelweißstraße am südlichen Ortsrand von Herrsching. Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 mit zwei Änderungen aus den Jahren 1987 und 1998 sieht eine lockere Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern auf großzügig geschnittenen Grundstücken vor, die den heutigen Anforderungen und Nachfragen nicht mehr entspricht und keine ausreichenden Nachverdichtungsmöglichkeiten zulässt.
Mit Schreiben vom 14.03.2017 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter „Rathaus / Ämter&Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen“ eingesehen werden.