4. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße I"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.04.2016 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Im Zuge der Bebauungsplanänderung soll durch eine Anpassung des Baufensters, der Firstrichtung sowie der Stellplatzsituierung die Bebaubarkeit des Grundstücks Flur Nr. 819/17, Gemarkung Hechendorf, aus städtebaulicher Sicht optimiert und eine verbesserte Einfügung des Baukörpers in die bauliche Umgebung erzielt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 15.11.2016 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.12.2016 bis zum 05.01.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.12.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.01.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Da in diesem Zusammenhang nur redaktionelle Konkretisierungen und Ergänzungen in den Planunterlagen erfolgen, kann im Anschluss daran der Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren somit abgeschlossen werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 04.04.2017). Die Abwägung vom 04.04
.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 14.03.2017 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 10:48 Uhr