In der Sitzung vom 07.06.2016 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, vor einem neuerlichen Beschlussantrag zur Ausschreibung für die Kanalreinigung zu prüfen, in welcher Häufigkeit ein Kanalnetz sinnvoll zu reinigen ist.
Hierzu hat die Verwaltung folgendes in Erfahrung bringen können:
Die Häufigkeit, mit der ein Kanalnetz gereinigt werden muss, ist von mehreren unterschiedlichen Faktoren abhängig. Je nach Entwässerungsverfahren, Gefälle- und Abflussverhältnissen, Art der Ablagerungen und Rückstauverhältnissen können die erforderlichen Reinigungsintervalle erfahrungsgemäß zwischen einem halben und zehn Jahren liegen. Hierbei sind außerdem noch Auswirkungen auf die Gewässerreinhaltung zu berücksichtigen.
Für die Planung einer bedarfsorientierten Kanalreinigung sind demnach folgende Grundlagen erforderlich:
1. Definition des Reinigungsziels
2. Erforderliche Vorgaben und Einschränkungen aufgrund des Bauzustandes
3. Vollständige Kenntnis des Kanalbestandes
Unter genauer Kenntnis des Kanalbestandes und vor allem des Bauzustandes hat die Landeshauptstadt München das Reinigungsintervall für die Tagwasserkanäle auf 5 Jahre festgelegt.
Nach Überprüfung aller vorliegenden Kanal-TV-Inspektionen (überwiegend aus den Jahren 2010 bis 2012) ist die Verwaltung zu folgender Erkenntnis gelangt. Ein 5-Jahres-Intervall ist in unserem Netz nicht umzusetzen. Innerhalb von 5 Jahren kann eine Haltung ihren Zustand von völlig „offen“ zu fast komplett „zu“ ändern, wie in der Seestraße geschehen (siehe Anlagen).
Da der Verwaltung zwar der Kanalbestand nahezu vollständig, der aktuelle Bauzustand aber weitestgehend unbekannt ist und die Schadensfälle in den vergangenen Jahren stetig zunehmen, empfiehlt die Verwaltung dringend, vom derzeit gewählten 2-Jahres-Intervall nicht abzuweichen.
Im Gremium wird immer wieder erwogen, den Tagwasserkanal an die AWA-Ammersee abzugeben und deshalb keine Gelder mehr für den Unterhalt auszugeben. Für dieses Vorhaben weist die Verwaltung daraufhin, dass vor einer Übernahme des Kanalnetzes durch die AWA-Ammersee durch die Gemeinde folgende Aufgaben zu erfüllen sind:
Bewertung der vorhandenen Tagwasserkanäle
- hierzu ist eine Kanalzustandserfassung unumgänglich
Aufzeichnung aller angeschlossenen Grundflächen
- hierzu ist eine Kanalzustandserfassung inkl. der Anschlussleitungen unumgänglich
Bereitstellung der Daten der angeschlossenen und nicht angeschlossenen Grundstückseigentümer
- zusätzlich muss festgestellt werden, wer Anschlussgebühren bezahlt hat, da diese ausgeglichen werden müssen
Einholung von Grunddienstbarkeiten an fremden Grundstücken soweit nicht vorhanden
- erfordert die genaue Kenntnis über die Lage aller Tagwasserkanäle = Vermessung
Einholung noch nicht vorhandener aber erforderlicher wasserrechtlicher Bewilligungen
- wasserrechtliche Bewilligungen liegen derzeit nur für den OT Hechendorf vor
Bereitstellung von Grunddienstbarkeiten an gemeindlichen Grundstücken zugunsten der AWA-Ammersee
- bedeutet einen Verlust an Planungshoheit gegenüber der AWA-Ammersee
Sind diese Punkte auf Kosten der Gemeinde abgearbeitet, erlässt die AWA-Ammersee eine Satzung und erhebt Gebühren (Dies könnte die Gemeinde zu diesem Zeitpunkt auch selbst tun).
Des Weiteren gibt die Verwaltung zu bedenken, dass die Gemeinde dann zukünftig für die Einleitung des Straßenabwassers Einleitgebühren zu zahlen hat, deren geschätzte Höhe bei 80.000,- €/a liegen. Auch die kostenintensive Reinigung der Ableitungskanäle (Verbindung zwischen Straßeneinlauf und Hauptkanal) würde bei der Gemeinde verbleiben.
Um dem Gremium einen Anhaltspunkt zu geben, um welchen Wert es hier bei der Wartung unseres Tagwasserkanalnetzes geht, sei folgender Betrag genannt, der erforderlich wäre um unser Tagwasserkanalnetz heute neu zu bauen:
46.000.000,-- Euro (in Worten: sechsundvierzig Millionen Euro).
Welchen tatsächlichen Wert unser Tagwasserkanalnetz durch den Investitionsstau und den damit verbundenen Schäden noch hat, lässt sich nur durch eine umfassende Zustandserfassung feststellen (die auch im Falle einer Übergabe an die AWA-Ammersee erforderlich ist).
Die Kostenschätzung für die Ausschreibung liegt bei 85.000,- €. Sie erfolgt als beschränkte Ausschreibung gemäß VOL. Die benötigten Mittel sind im Haushalt 2017 unter der Haushaltsstelle 6300.51320 bereitgestellt.