Neufassung der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Gemeinde Seefeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö Beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG sowie Art. 62 Abs. 2, 3 und Art. 112 GO ist eine Gemeinde zum Erlass oder Aufrechterhaltung einer Straßenausbaubeitragssatzung verpflichtet. Diese Verpflichtung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 09.11.2016, Az. 6 B 15.2732 (Gemeinde Hohenbrunn vs. Freistaat Bayern) unlängst bestätigt.

Da die aktuelle Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Seefeld vom 26. August 1985  möglicherweise in Teilen nichtig ist, hat die Verwaltung auf Basis der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages beiliegende Ausbaubeitragssatzung neu erstellt und mit dem Landratsamt Starnberg abgestimmt.

Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat der Ausbaubeitragssatzung in der vorliegenden Fassung vom 06.03.2017 zustimmt.

Sitzungsverlauf

Dieser Top wird zurückgestellt. Das Gremium bittet um Erläuterung der Satzung durch das Landratsamt bzw. fachkundige Personen evtl. auch in einer Fraktionsrunde.

Datenstand vom 29.06.2018 10:48 Uhr