Bauantrag zum Anbau einer landwirtsch. Halle mit Hackschnitzelheizung und Ballentrocknung; Bauort: Fl.Nr 297 u. 298, Gemarkung Hechendorf; Bauantrag-Nr.43/2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 10. Sitzung des Bauausschusses 24.10.2017 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Im Zusammenhang mit dem unter TOP 2 bereits behandelten Antrag auf Vorbescheid hat der Bauwerber einen Bauantrag zum Anbau an die bestehende landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle mit Hackschnitzelheizung und Ballentrocknung gestellt. Dabei handelt es sich um die nordwestlich vom Ziegenstall auf dem Grundstück gelegene Halle. Der Gegenstand des vorliegenden Bauantrags ist also insoweit identisch mit dem Gegenstand der 3. Frage des Antrags auf Vorbescheid.

Rechtlich ist ein Sachbescheidungsinteresse zum Bauantrag trotzdem festzustellen. Mit dem Antrag auf Vorbescheid begehrt der Bauwerber die verbindliche rechtliche Klärung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Mit dem Bauantrag will der Bauwerber eine umfassende Baugenehmigung unter Klärung bauplanungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Aspekte erlangen.

Die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde  beim Landratsamt in Starnberg beinhaltet wie unter TOP 2 dargestellt, keine Behandlung der Geräuschemissionen durch die Ballen- und Heutrocknungsanlage. Es bestehen starke Bedenken, dass schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, die als öffentliche Belange dem an sich privilegierten Vorhaben entgegenstehen gem. § 35 Abs.1 BauGB. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne § 3 Abs.1 BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Anlagen:

  • Siehe TOP 2

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 18.10.2016 wird nicht befürwortet.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 18.10.2016 wird nicht befürwortet. Es bestehen Bedenken hinsichtlich dem Vorhaben entgegenstehender schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne einer dauerhaften Belästigung der Nachbarschaft durch die von der Heu- und Ballentrocknung ausgehenden Geräuschimmission. Die Hackschnitzelheizung mit Ballentrocknung wird in der Beurteilung der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 10.08.2017 unter Ziff.5) ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Geruchsimmissionsprognose beurteilt. Nicht untersucht wurden die Geräuschimmissionen der Ballentrocknungsanlage als schädliche Umwelteinwirkungen.

Datenstand vom 02.03.2018 08:51 Uhr