Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgaragen; Bauort: Fl.Nr.72/2, Nähe Grundberg 17; Bauantrag-Nr.33/2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.06.2018 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.72/2 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 670 m² ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Für das Grundstück wurde bereits ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses gestellt und in der Sitzung vom 08.12.2015 positiv beschieden. Mit dem vorliegenden neuen Vorbescheid begehrt die Bauwerberin die Zustimmung, ob die Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Doppelgaragen genehmigungsfähig ist.

Gegenstand der Pläne des Antrags auf Vorbescheid ist die Errichtung eines Doppelhauses in den Ausmaßen 15,10 m x 10,00 m mit einer Bebauung KG, EG, OG (zwei Vollgeschosse). Die GR beträgt mithin 151 m². D ie Geschossfläche 302 m². die Wandhöhe ist mit 5,50 vorgesehen. Weiterhin ist ein Satteldach mit 45 Grad Dachneigung geplant. Die Doppelgaragen werden rechts und links neben dem Doppelhaus angeordnet mit einem Stauraum von 5,00 m bis zur Straßenbegrenzungslinie.

Das Bauvorhaben fügt sich ein. Referenzobjekt ist das Doppelhaus auf dem Grundstück Fl.Nr.71/2, welches das übernächste Grundstück ist. Der Bauantrag wurde in der Sitzung des Bauauschusses vom 06.12.2016 positiv beschieden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt zur Errichtung eines Doppelhauses mit Doppelgarage und zwei offenen Stellplätzen. Die Ausmaße betragen 15,99 m x 7,70 m, mithin eine GR von 123,13 m². Die Bebauung ist ebenfalls mit zwei Vollgeschossen genehmigt worden. Die Wandhöhe beträgt 5,81 m.

 Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die bestehende nähere Umgebung ein.

Anlagen:

-        Eingabepläne
-     Fragenkatalog

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 06.06.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 06.06.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2018 08:41 Uhr