Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport; Bauort:; Fl.Nr.189/18, Nähe Hauptstraße 86, Gemarkung Hechendorf; Bauantrag-Nr.32/2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.06.2018 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das neu gebildete Grundstück Fl.Nr.189/18 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 400 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt.

Das Grundstück wurde neu aus der Fl. Nr.189/9 gebildet, und soll der Tochter der Eigentümerin die Verwirklichung ihres Bauwunsches ermöglichen.

Die Bauwerberin plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport. Das Haus ist den Abmessungen 10,30, x 7,50 m geplant mit einer Bebauung EG, DG (ein Vollgeschoss). An der südöstlichen Seite ist ein Zwerchgiebel im Dachgeschoss geplant. Die Grundfläche (GR) beträgt 77,25 m², dies entspricht einer GRZ von 0,19. Die Geschossfläche beträgt 154,50 m², mithin eine GRZ von 0,39. Die Wandhöhe beträgt 4,46 m. Im Bereich des 3,84 m breiten Zwerchgiebels beträgt die eigenständige Wandhöhe 7,29 m. Der Zwerchgiebel liegt vollständig in der Dachfläche.

Die Abstandsflächen zum Nachbarn Fl.Nr. 187/47 und 189/8 werden eingehalten. Zur Straße hin werden die Abstandsfächen zulässiger Weise bis max. 1,89 m auf den öffentlichen Straßengrund geworfen. Gegenüber der Eigentümerin Fl.Nr.189/9 erfolgt eine Abstandsflächenübernahme von max. 1,86 m Tiefe.

Die Nachbarunterschriften liegen vor, bis auf die Eigentümer Fl.Nr189/8. Hier beträgt der Abstand des geplanten Gebäudes zur Grundstücksgrenze allerdings ca. 14,50 m.

Die Lage des Carports kollidiert nicht mit der Bushaltestelle. Eine Vorprüfung hat insoweit stattgefunden.

Anlagen:

  • Eingabeplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 08.06.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 08.06.2018 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2018 08:41 Uhr