Aufstellung des Bebauungsplanes "Badeplatz am Wörthsee" mit paralleler 16. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.03.2018 ö 5

Sach- und Rechtslage

Für die planungsrechtliche Sicherung des in brandschutzrechtlicher Hinsicht ertüchtigten Vereinsgebäudes des Schwimmclubs Wasserfreunde München von 1912 e.V. auf dem Grundstück Flur Nr. 470/18 der Gemarkung Hechendorf (Wörthseestraße 41) ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Der Sachverhalt wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.01.2018 näher erörtert und beraten. Hierbei wurde der Beschluss gefasst, dass die Verwaltung die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren vorbereiten soll.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ sowie zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes (16. Änderung) stellt den formalen Startschuss für den Einstieg in die Bauleitplanverfahren dar.

In dem beigefügten Lageplan ist der vorläufige Umgriff des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung dargestellt. Vorgesehen ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit entsprechender Zweckbestimmung (Frei zeitnutzung). Über den derzeitigen baulichen Bestand und die vorhandenen Freizeitnutzungen hinaus sollen keine weiteren baulichen Anlagen oder anderweitigen Nutzungen zugelassen werden.

Die anfallenden Planungskosten werden vom Schwimmclub Wasserfreunde München von 1912 e.V. getragen. Entsprechende Regelungen zur Planungskostenübernahme werden im Zuge eines städtebaulichen Vertrages getroffen.

Anlage: Lageplan mit vorgeschlagenem Umgriff des Bebauungsplanes

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ sowie die Durchführung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren für den im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Bereich.

2.        Der Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten einzuholen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger (Schwimmclub Wasserfreunde München von 1912 e.V.) einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.06.2018 16:45 Uhr