I. Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ inkl. 14. Änd. FNP
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ aufzustellen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten und von Kiesabbau umgebenen Fläche zwischen Weßling und Unterbrunn (Grundstück Flur Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen).
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat am 19.12.2019 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Mit Schreiben vom 24.01.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.
II. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes (PV-Freiflächenanlage südl. Weßlinger Straße)
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 beschlossen, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten und von Kiesabbau umgebenen Fläche zwischen Weßling und Unterbrunn (Grundstück Flur Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen).
Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat am 10.12.2019 den Vorentwurf 14. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Mit Schreiben vom 24.01.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
III. 1. Änd. Bebauungsplan „SO Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist eine Verlängerung der Befristung für den Betrieb der bestehenden Recyclinganlage in Oberpfaffenhofen inkl. Lagerung von Bauschutt und zerkleinertem Material bis 31.12.2038.
Mit Schreiben vom 24.01.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.