Vollzug des Personenstandsgesetzes; Widmung des Alten Rathauses in Hechendorf als Eheschließungsort


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.03.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 23.07.2019, dass nach der Veräußerung des Rathauses in der Hauptstraße Seefeld, das Trauzimmer in das alte Rathaus nach Hechendorf verlegt werden soll.

Das alte Rathaus in Hechendorf ist ein historisch wertvolles und geeignetes Gebäude. Der liebevoll renovierte Raum ermöglicht die ordnungsgemäße Vornahme der Trauungen in einem würdigen Rahmen. Somit werden die Tatsbestandsmerkmale des § 14 Abs. 2 PStG erfüllt. 
Im Rahmen der Widmung wurden die Vorgaben des IMS vom 01.09.2009 (AZ.: IA3-2005.1-69) geprüft und als erfüllt eingestuft.

Somit kann das Alten Rathauses in Hechendorf als Eheschließungsort der Gemeinde Seefeld außerhalb des Standesamtes gewidmet werden.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld widmet das „Alten Rathaus“ in Hechendorf als weiteren Trauraum der Gemeinde Seefeld gemäß § 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz.
Die bisherigen Angebote werden bis auf Weiteres beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:06 Uhr