Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Ferienwohnung; Bauort: Fl.Nr.61, Uneringer Straße 2 in Seefeld; Bauantrag-Nr. 43-2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.10.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.61, Grundstücksgröße 326 m²
  • Bestehendes Wohnhaus zum Abriss vorgesehen
Planungsrechtliche Grundlagen:

  • § 34 BauGB
  • Flächennutzungsplan: Mischgebiet (MI)

Beschreibung Bauvorhaben:

  • Abmessungen 14,50 m x 8,00 m
  • Bebauung EG, OG, DG (2 Vollgeschosse)
  • GR1 118,96 m² (Wohnhaus + Loggia)
  • GR2 140,83 m²
  • GRZ 0,797
  • Wandhöhe: gartenseitig zwischen 5,12m und 6,20 m,
        straßenseitig zwischen 5,10 m und 6,24 m
  • Firsthöhe (ausgehend vom Straßenniveau): 9,15m

Baurechtliche Beurteilung:

  • Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
  • Vergleichsobjekt: Fl.Nr.439/1 (Uneringer Straße 6). Vgl. dazu Luftbild in Anlage.
  • Fl.Nr.439/1 mit den Abmessungen 17,95m x 11,95 m, 2 Vollgeschosse, Wandhöhe: 5,50 m bezogen auf Grundstücksniveau (das Straßenniveau liegt nochmals 1,45 m tiefer), Firsthöhe: 10,26 m.
  • Das Bauvorhaben benötigt eine Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 63 BayBO, weil die Abstandsfläche straßenseitig um rund 0,80 m über die Straßenmitte hinausgeht.

Sonstiges:

  • Das Grundstück ist derzeit  zu einem hohen Grad versiegelt. Nach dem vorliegenden Bauantrag beträgt die neue GRZ für das Gesamtgrundstück 0,797. Die Baunutzungsverordnung empfiehlt für Mischgebiete eine maximale Versieglung von 0,60. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Anteil der versiegelten Flächen zu verringern, unter Gesichtspunkte der Zuführung von Niederschlagswasser ins Grundwasser und einer geringeren Wärmeentwicklung im Sommer.
  • Der straßenseitige Bereich zwischen Haus und Straße soll nach den Planungen des Antragstellers umgestaltet werden. Die bestehende Treppenanlage mit Podest soll entfernt werden. Dafür sollen eine kleine Treppenanlage und daneben eine Rampe als barrierefreie Zuwegung zum Gehweg entstehen (vgl. Anlage zum Bauantrag).

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 19.08.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Der Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO wird zur Kenntnis genommen.

Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, den Anteil der versiegelten Flächen, unter Gesichtspunkte der Zuführung von Niederschlagswasser ins Grundwasser und einer geringeren Wärmeentwicklung im Sommer, zu verringern.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 19.08.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Der Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO wird zur Kenntnis genommen.

Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, den Anteil der versiegelten Flächen, unter Gesichtspunkte der Zuführung von Niederschlagswasser ins Grundwasser und einer geringeren Wärmeentwicklung im Sommer, zu verringern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 12:30 Uhr