Baugrundstück:
- Fl.Nr.261/8 in Unering
- Größe 1.012 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 35 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
1. Umnutzung des Bestandes (Schlachterei) in Gemüseverarbeitung:
- Umnutzung des derzeit als Schlachterei genehmigten Gebäudebereichs in eine Gemüseverarbeitung (Einzelheiten vgl. Eingabeplan)
2. Anbau einer Gemüsewaschung:
- Abmessungen 12,77 m x 5,12 m, eingeschossig
- GR 65,38 m², Nutzfläche 57, 01 m²
- Wandhöhe 4,79 m bezogen auf die GOK
- Pultdach Firsthöhe 6,965 bezogen auf die GOK
3. Neubau Büro:
- Abmessungen 5,00 m x 4,00 m, GR 20 m²
- eingeschossig
- Wandhöhe 2,08 m
- Satteldach mit Firsthöhe 2,55 m
Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO von den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung der Gemeinde über abweichende Maße der Abstandsflächen. Zwischen Bestandsgebäude und geplantem Büro Neubau, in einem Bereich von 5,00 m x 0,715 m überdecken sich die Abstandsflächen. Als Begründung gibt der Bauwerber an: „Belichtung und Belüftung gegeben“ und „Büro selbstgenutzt“.
Baurechtliche Beurteilung:
- Bauplanungsrechtlich ist die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens der Erweiterung des Gebäudes zur Direktvermarktung nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB zu beurteilen und im Rahmen eines mitgezogenen Betriebszweiges dem Landwirtschaftsbegriff gem. § 201 BauGB zuzuordnen
- betreffend den letzten Bauantrag 43/2019 wurde ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen Art. 6 BayBO seitens des Landratsamtes Starnberg im Bescheid Az.: 40-B-2019-689-14 für einen Bereich von 0,92 m x 2,31 m genehmigt.
Anlagen:
- Luftbild und Lageplan
- Eingabeplan 45/2021
-Eingabeplan 43/2019