Baugrundstück:
- Fl.Nr.9/1 in Drößling
- Größe 625 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Anbau in den Abmessungen 13,58 m x 7,61 m mit einer Bebauung UG, EG, DG
- GR 1: 104,40 m², bestehendes Wohnhaus GR 1: 92,59 m², zusammen: 196,99, also eine
GRZ von 0,315
- GR 2: 374,09 m, GRZ 2: 0,60
-Wandhöhe: 5,76 m (vom geplanten Gelände bis zur Oberkante Attika); zzgl. Absturzsicherung 0,90 m Absturzsicherung und zzgl. Laternengeschoss mit Oberkante 8,025 m
-Flachdach mit Dachterrasse, Laternengeschoss als Austritt und Küche mit Walmdach 2 Grad Dachneigung, Firsthöhe bei 8,09 m
Baurechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Wandhöhe des Laternengeschoss mit 8,025 m findet in der bestehenden Bebauung eine Referenz beim Einfamilienhaus Eichtalweg 1a (Baugenehmigung von 1995). Bei vergleichbarer Hangsituation liegt dort eine Wandhöhe von rund 8,50 m vor und ebenfalls gartenseitig ein dreigeschossiges Erscheinungsbild (vgl. Eingabeplan).
- die Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Seefeld sind nicht eingehalten. Es liegen aber die erforderlichen Abstandsflächenübernahmen durch die betroffenen Nachbarn vor. Zusätzlich hat der Antragsteller einen Antrag auf Abweichung on den gesetzlichen Vorschriften des Abstandsflächenrechts aus art. 6 BayBO in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Seefeld nach Art. 63 BayBO gestellt.
- Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Anlagen:
- Lageplan
- Eingabeplan