21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer); Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschlossen, für den Bereich der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Nord“ und „Wörthseeufer – Teil Süd“ die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) durchzuführen. 

Im Zuge der Aufstellung der o.g. beiden Bebauungspläne hat sich herausgestellt, dass auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert werden muss. Bereits im Bestand weist der Flächennutzungsplan gewisse Abweichungen im Vergleich zur tatsächlich vorhandenen Nutzung auf (z.B. Grünflächen im Bereich von Bau- und Erschließungsflächen, fehlende Waldflächen). Zugleich sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan Teilbereiche als Wochenendhausgebiete dargestellt, die zukünftig als reine Wohngebiete festgesetzt werden sollen.

Mittlerweile liegt ein vom beauftragten Planungsbüro Dragomir erarbeiteter Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Nach Billigung dieses Vorentwurfes kann die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) in der Fassung vom 23.01.2024, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.02.2024 11:40 Uhr