Tektur zur Erweiterung eines genehmigten Windfangs um Keller und OG; Bauort: Fl.Nr.53/2, Meilinger Weg 9 in Seefeld; Bauantrag-Nr.26/2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.07.2024 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:
- Fl.Nr.53/2, Gemarkung Oberalting-Seefeld                                                                                    
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm. 1. Änderung Bebauungsplan Ortsmitte Teil Nord
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Tekturantrag zur genehmigten Eingabeplanung eines Windfangs Az.: 40-B-2022-249-14 vom 29.07.2022; mit dem Vorliegenden Antrag wird nunmehr die Unterkellerung und der Überbau des ursprünglich ebenerdig geplanten Windfangs beantragt;
- der genehmigte erdgeschossige Windfang hat die Abmessungen 2,80 m x 3,33 m  und befindet sich innerhalb der Baugrenze; genau in denselben Abmessungen ist der Windfang nunmehr mit Unterkellerung und  Aufbau im OG geplant; als Überdachung ist weiterhin die profilgleiche Verlängerung des bestehenden Satteldachs mit 30 Grad Dachneigung geplant
-ansonsten alles unverändert
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans

Anlagen:

- Eingabeplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 27.06.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 27.06.2024 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2024 08:52 Uhr