Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Seefeld (Kostensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Tätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt vorgenommen werden (Amtshandlungen), Kosten (Gebühren und Auslagen) erheben. Die Erhebung der Kosten ist durch eine Kostensatzung zu regeln (Art. 20 Kostengesetz).
Im Zuge der Prüfung der Jahresrechnungen 2019 – 2022 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) wurde der Gemeinde auferlegt, eine Kostensatzung zu erlassen. Dem wird hiermit nachgekommen.
Der beigefügte Entwurf richtet sich nach der vom Bayerischen Gemeindetag angepassten Mustersatzung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (vgl. Art. 20 Abs. 2 KG). Die im Kostenverzeichnis aufgeführten Beträge sind vorgegeben und können nur bei Änderungen des staatlichen Kostenverzeichnisses entsprechend angepasst werden (vgl. Nr. 2.3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden und Gemeindeverbände).
Sitzungsverlauf
Es wird der Vorschlag eingebracht, dass die Mindestgebühr 10 € betragen soll. Dies wird – soweit keine geringeren Gebühren rechtlich vorgegeben sind – bereits umgesetzt.
Auf Nachfrage ergeht der Hinweis, dass sich die Gebührenhöhe bei Rahmengebühren u. a. nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand richtet und diese nicht willkürlich festgesetzt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Seefeld (Kostensatzung) und dem zugehörigen Kostenverzeichnis in der als Anlage beigefügten Fassung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.09.2024 12:57 Uhr