22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling); Billigung des Entwurfes und Veröffentlichungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 16.07.2024 | ö | 6 |
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 beschlossen, die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll das bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Grundstück Flur Nr. 126/0 der Gemarkung Meiling zukünftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz/Bolzplatz ausgewiesen werden.
Nach Billigung des mittlerweile vorliegenden Entwurfes der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes kann die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling) in der Fassung vom 16.07.2024, bestehend aus Planzeichnung und Begründung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Winter, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Winter, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)
Datenstand vom 11.09.2024 12:57 Uhr