Bebauungsplan "Sondergebiet Holzhandel und Mischgebiet an der Mühlbachstraße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.02.2025 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Holzhandel Schlecht GmbH plant für den Bereich ihres Betriebsgeländes an der Mühlbachstraße mehrere Umstrukturierungs- und Erweiterungsmaßnahmen. Im Wesentlichen soll das Ausstellungsgelände nördlich der Mühlbachstraße neu geordnet und durch ein neues Ausstellungs- und Bürogebäude ergänzt werden. Darüber hinaus soll auf dem Grundstück Flur Nr. 306/2 der Gemarkung Oberalting-Seefeld eine neue Lagerhalle mit Garage, Büros und ggf. Mitarbeiterwohnungen entstehen. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die o.g. Maßnahmen ist eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ erforderlich. Die Verwaltung schlägt im Falle der Zustimmung die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes vor, der die bisherige Satzung (unter Ausnahme der nördlich des Betriebsgeländes situierten und von der Veränderung ausgenommenen Ausgleichsflächen) vollständig ersetzt. Die Neuaufstellung kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB erfolgen.   

Neben der planungsrechtlichen Sicherung der bereits genannten baulichen Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen wird zudem vorgeschlagen, die bisherigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend anzupassen. In der Vergangenheit haben sich immer wieder Abweichungen und Unstimmigkeiten zwischen Bebauungsplansatzung und dem tatsächlichen baulichen (genehmigten) Bestand ergeben.   

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich um die beiden Grundstücke Flur Nrn. 424/1 und 424/3, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld, zu erweitern. Zusammen mit den bereits im rechtsverbindlichen Bebauungsplan erfassten Grundstücken Flur Nrn. 424/2 und 424/10 wird die Festsetzung eines Mischgebietes analog zur Ausweisung im rechtswirksamen Flächennutzungsplan vorgeschlagen. Auf Grundlage eines fairen Interessensausgleichs zwischen öffentlichen und privaten Belangen soll dort in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern ein ausgewogenes Mischverhältnis zwischen Wohn- und Gewerbenutzung dauerhaft sichergestellt werden.

Im Zuge des Verfahrens sind mehrere fachspezifische Untersuchungen und Gutachten durchzuführen (u.a. zum Immissions- und Artenschutz). 

Mit der Erstellung eines Immissionsgutachtens sollen insbesondere die schalltechnischen Auswirkungen der Neubau- und Umstrukturierungsmaßnahmen untersucht werden. Grundsätzlich ist aufgrund der schalltechnischen Abschirmwirkung der neu geplanten Gebäude mit einer Verbesserung der Situation für benachbarte Grundstücke zu rechnen. Des Weiteren soll angesichts der vorgesehenen Erweiterung des Mischgebietes die immissionsschutzfachliche Verträglichkeit der umliegenden gemeindlichen Nutzungen (z.B. Sportanlagen) geprüft werden. 

Da im Bereich der Ausstellungsfläche eine bestehende Hecke teilweise vom neu geplanten Ausstellungsgebäude betroffen ist, muss zudem eine artenschutzfachliche Prüfung vorgenommen werden. Der Wegfall bestehender Grünstrukturen muss durch entsprechende Ersatzmaßnahmen (z.B. im Randbereich des Plangebietes) ausgeglichen werden.

Für die Übernahme der anfallenden Planungs- und Gutachterkosten durch den planauslösenden Vorhabenträger ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorgesehen. Hinsichtlich des Immissionsschutzgutachtens wird eine Kostenteilung vorgeschlagen, da auch Belange der Gemeinde Untersuchungsbestandteil sind (immissionsschutzfachliche Verträglichkeit der Sportanlagen). 

Anlagen: 
1. Geltungsbereich
2. Planungsziele (schematische Übersicht, nicht maßstabsgetreu)
3. Rechtsverbindlicher Bebauungsplan

Sitzungsverlauf

Der TOP wurde aufgrund der Verschiebung des ursprünglichen TOP 7 vorgezogen und als neuer TOP 7 behandelt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Sondergebiet Holzhandel und Mischgebiet an der Mühlbachstraße“ für den in Anlage 1 („Geltungsbereich“) gekennzeichneten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens erforderlich werdenden Fachgutachten (u.a. Immissionsgutachten, artenschutzfachliche Untersuchung) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Gutachterkosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2025 13:22 Uhr