Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Meiling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.03.2025 ö 3

Sach- und Rechtslage

Am 20.02.2025 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Alfons Ludwig wurde für das Amt des Zweiten Kommandanten mit der Mehrheit der Stimmen ordnungsgemäß gewählt. Er hatte keinen Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 09.03.2024 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Alfons Ludwig zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Alfons Ludwig ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als stellvertretender Kommandant ist Alfons Ludwig verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten endet die Bestellung des stellvertretenden Kommandanten durch die Gemeinde vom 19.03.2019 (Amtszeitbeginn 01.04.2019) gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Alfons Ludwig als Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Meiling gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 01.04.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2025 10:10 Uhr