Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie 6. Änderung des Bebauungsplanes "Argelsrieder Feld II"; Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.05.2015 ö 8

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Weßling hat beschlossen, den Bebauungsplan „Argelsrieder Feld II“ in Weßling zu ändern (6. Änderung) sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen.

Mit der Änderungsplanung soll in einem kleinen Teilbereich des Gewerbegebietes „Argelsrieder Feld“ in Weßling eine Neuanordnung und geringfügige Erweiterung der gewerblichen Bauflächen erfolgen. Wesentliches Ziel dabei ist die Schaffung einer innerbetrieblichen verkehrstechnischen Verbindung zwischen neu zu bebauenden und bereits bestehenden Betriebsflächen, die gemäß den Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sowie den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bislang nicht vorgesehen war.     

Die Vorentwürfe der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Argelsrieder Feld II“ wurden vom Gemeinderat bzw. vom Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling am 13.04.2015 und 21.04.2015 gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. In diesem Zusammenhang wurde die Gemeinde Seefeld um Stellungnahme bis spätestens 17.06.2015 gebeten.

Es wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld durch die Planung nicht berührt wird.

Hinweis: Die kompletten Unterlagen der Flächennutzungsplan- bzw. Bebauungsplanänderung (Vorentwurf) können im Bauamt der Gemeinde Seefeld eingesehen werden.

Beschluss

Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weßling sowie die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Argelsrieder Feld II“ werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.09.2015 15:39 Uhr