In der Sitzung vom 25.11.2014 regte der Gemeinderat eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h während der Badesaison an und forderte die Verwaltung auf, die Reduzierung der Fahrbahn auf ein Mindestmaß und die Markierung eines einseitigen Radweges zu prüfen.
Ergebnis der Prüfung:
1. Geschwindigkeitsbeschränkung
Da die Wörthseestraße keine Innerortsstraße ist, ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erforderlich. Die Verwaltung sieht keinen Hinderungsgrund die zulässige Höchst-geschwindigkeit zeitlich befristet (oder abschnittsweise im Bereich der Bäder) auf 30 km/h zu beschränken.
2. Straßenmindestbreite
Die Wörthseestraße ist als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet, hieraus ergibt sich nach der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06), Bild 37: Empfohlene Querschnitte für die Typische Entwurfssituation „Verbindungsstraße“ eine Fahrbahnbreite von mindestens 6,50 m. Dies entspricht der Fahrbahnbreite, die im Planungsvorschlag 3 vorgesehen ist.
3. Markierter einseitiger Radweg
In Bayern sind Schutzstreifen für Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften nicht zulässig. Da die Wörthseestraße keine Ortsstraße ist, können Schutzstreifen hier nicht angelegt werden.
Grundsätzlich ist nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde ein nur einseitig markierter Schutzstreifen nur in besonderen Fällen, z.B. an Steigungen oder an Gefahrenstellen, zulässig.
Schutzstreifen sind gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in eine Breite von mindestens 1,25 m beidseitig vorzusehen. Dieser Schutzstreifen darf nur im Bedarfsfall (z.B. Begegnungsfall mit Lkw) von Kraftfahrzeugen befahren werden. Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m betragen. In der Wörthseestraße verbleiben jedoch nur (6,50 m - 2x 1,25 m =) 4,00 m. Da für den Begegnungsfall Pkw / Pkw im Regelfall 4,75 m und unter beengten Verhältnissen noch 4,10 m Breite erforderlich sind, ist davon auszugehen, dass die Schutzstreifen regelmäßig von Kraftfahrzeugen befahren werden. Dies widerspricht den Voraussetzungen für die Einrichtung von Schutzstreifen auf Fahrbahnen gemäß ERA.
Fahrzeuge dürfen auf Schutzstreifen nicht parken, dadurch entfiele auch die Möglichkeit des Parkens am Straßenrand.
Für den Ausbau des BA II der Wörthseestraße empfiehlt die Bauverwaltung, einen Oberbau herzustellen, der den Regeln der Technik entspricht, d.h. kompletter Austausch des nicht frostsicheren Materials.
Baukosten 740 m Fahrbahn 610.000 €
Baukosten Kanal 300.000 €
Altlastenentsorgung 100.000 €
Planungsleistungen 100.000 €
Gutachten, Vermessung 10.000 €
Projektkosten 1.120.000 €
Risikozuschlag 10% 112.000 €
Projektkostenrahmen Vorschlag 3 (brutto) 1.232.000 €