Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Weßling: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ("Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen"); Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat der Gemeinde
Weßling hat in seiner Sitzung am 12.08.2014 die Durchführung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes („Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen“) beschlossen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer Kiesabbaufläche im nördlichen Gemeindegebiet von Weßling, nördlich der Bundesautobahn A96. Das Areal ist im Regionalplan München als Vorranggebiet für Kiesabbau ausgewiesen. Die Flächennutzungsplanänderung zielt insofern auf eine Umsetzung des Regionalplanes hin. Die derzeit bewaldete Fläche wird nach Abschluss des Kiesabbaus und der Wiederverfüllung einer Rekultivierung zugeführt. Für den Eingriff in Natur und Landschaft werden entsprechende Ausgleichsflächen im Rahmen der nachfolgenden Abgrabungsanträge nachgewiesen.
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist bereits erfolgt. Von Seiten der Gemeinde Seefeld wurden in diesem Zusammenhang keine Einwände vorgebracht (siehe GR-Beschluss vom 20.01.2015). Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und den fortgeschriebenen Entwurf i.d.F. vom 28.04.2015 gebilligt sowie zur Auslegung bestimmt. Mit Schreiben vom 02.06.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut um Stellungnahme bis zum 10.07.2015 gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
Hinweis: Der Entwurf der 8. FNP-Änderung kann auf der Internetseite der Gemeinde Weßling sowie im Bauamt der Gemeinde Seefeld eingesehen werden.
Beschluss
Die Durchführung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weßling („Flächen für Kiesabbau westlich St. Gilgen“) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2015 10:34 Uhr