Bauantrag: Errichtung eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten, Garage und Carport; Bauort: Fl.Nr.521/28, Nähe Inninger Straße in Hechendorf;Bauantrag-Nr.19/2015; Bauherr Fa. Secondopiano KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bauausschusses, 30.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 7. Sitzung des Bauausschusses 30.06.2015 ö 2

Sach- und Rechtslage

Der Bauantrag - Bauten-Verzeichnis-Nr. 81/2014- wurde bereits mit Beschluss vom 10.02.2015 durch den Bauauschuss abgelehnt. Die Ablehnung wurde mit den Wandhöhen von bis zu 12,44 m auf dem stark hängigen Grundstück begründet, die sich nach § 34 BauGB nicht einfügten. Die Wandhöhen resultierten aus der Planung des Bauvorhabens mit 3 Vollgeschossen und einem Pultdach. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt in Starnberg wurde festgestellt, dass die „Hechenburg“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Inninger Straße als Ausreißer und damit nicht als die vorhandene Bebauung prägend iSv. § 34 BauGB anzusehen ist. 

Das Landratsamt Starnberg lehnte den Antrag auf Vorbescheid mit Bescheid vom 26.06.2015 ebenfalls ab.

Dem Bauwerber wurde aufgegeben in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und dem Landratsamt eine Neuplanung zu erarbeiten, die sich nach § 34 BauGB einfügt.

Auf Grundlage dessen reichte der Bauwerber einen neuen Bauantrag, Bauten-Verzeichnis-Nr. 19/2015, zur Beratung im Bauauschuss ein.

Das Grundstück Fl.Nr.521/28 mit einer Größe von 895 m² befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Flächennutzungsplans und ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) dargestellt. Die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Grundstück ist derzeit nicht bebaut und weist eine starke Hanglage auf.

Der Bauantrag sieht die Errichtung eines Doppelhauses mit drei Wohneinheiten, Doppelcarport, Doppelgarage und zwei weiteren offenen Stellplätzen auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr.521 vor. Das Wohngebäude ist als ein versetztes Doppelhaus mit einer Bebauung UG, EG, OG, DG (zwei Vollgeschosse) geplant. Durch das offen liegende UG an der südöstlichen Gebäudeecke tritt das Gebäude optisch mit drei Geschossen in Erscheinung. Auf das DG als Vollgeschoss wird verzichtet. Zusätzlich ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 38 Grad anstelle des Pultdachs vorgesehen.

Durch die Errichtung des Satteldachs verringern sich die Wandhöhen. Die Wandhöhen betragen bergseitig auf der straßenabgewandten Seite an der nordöstlichen Gebäudeecke 7,04 m, an der nordwestlichen Gebäudeecke 6,26 m; talseitig auf der Straßenseite betragen die Wandhöhen an der südöstlichen Gebäudeecke 8,61 m und an der südwestlichen Gebäudeecke 6,39 m. diese Werte sind ab dem als neu festzusetzenden, geplanten Gelände berechnet, vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes. (Im Vergleich die Wandhöhen des vorangehende Bauantrags: Die Wandhöhen betrugen bergseitig auf der straßenabgewandten Seite an der nordöstlichen Gebäudeecke 9,14 m, an der nordwestlichen Gebäudeecke 8,38 m; talseitig auf der Straßenseite betrugen die Wandhöhen an der südöstlichen Gebäudeecke 12,44 m und an der südwestlichen Gebäudeecke 9,85 m.) Die umliegende Bebauung weist Wandhöhen von bis zu 8,12 m bei der Volks- und Raiffeisenbank auf. Die geplante maximale Wandhöhe von 8.61 m fügt sich gem. § 34 BauGB ein.

Im Übrigen ist die Neuplanung des Antrags im Wesentlichen unverändert. Die Ausmaße des Gebäudes betragen 11, 865 x  13,52m in versetzter Doppelhausbauweise. Es ergibt sich eine nahezu unveränderte GR von 236,15 m²  und eine GRZ von 0,26. Die GF beträgt 396,09 m², dies entspricht einer GFZ von 0,44. Der Bruttorauminhalt beträgt 2.157 m³. Zusätzlich ist eine kleine Dachgaube mit einer Breite von 2,30 m auf der straßenabgewandten Seite geplant.

Es sind 6 Stellplätze auf dem Grundstück, bzw. in rechtlich gesicherter Form unmittelbar angrenzend auf dem Nachbargrundstück geplant. Die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind damit auch hinsichtlich der Besucherstellplätze in Höhe von 10 % eingehalten. Der Stauraum zur Grundstücksgrenze ist ausreichend.


Anlagen:

-        Lageplan Bestand
-        Lageplan Bauantrag
-        Grundrisse, Ansichten und Schnitte

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.05.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.05.2015 wird gem. § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
Der Bauausschuss der Gemeinde Seefeld erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht. Der Bauausschuss ist der Anischt, dass die geplante Außentreppe Gesichtspunkten des Brandschutzes, der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit im Winter bei Frost und Glätte widerspricht. Weiterhin sei der Bau im Vergleich zur Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 521 der Gemarkung Hechendorf in der Höhenentwicklung unverhältnismäßig und wirke verunstaltend.

Datenstand vom 10.09.2015 09:50 Uhr