Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Herrsching: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Ortszentrum I"; Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2015
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 29.07.2015 den Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Ortszentrum I“ gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist eine Überarbeitung und Aktualisierung der planerischen Vorgaben im Bereich der Bahnhofstraße/Luitpoldstraße in Herrsching, im Bereich westlich des Camilla-Horn-Weges. Der als „Besonderes Wohngebiet“ (WB) festgesetzte Planbereich soll dabei an die aktuellen Eigentumsverhältnisse angepasst und die Überbaubarkeit durch eine bessere bauliche Ausnutzung der Grundstücke sowie die Zulassung eines zusätzlichen Staffelgeschosses erhöht werden.
Die Gemeinde Seefeld wurde im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 21.08.2015 um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching unter Rathaus/Bauamt/Liegenschaften eingesehen werden.
Beschluss
Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.10.2015 11:26 Uhr