Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes auf bestehenden Garagen; Bauort: Fl.Nr.820/26, Seefelder Str. 19, Gemarkung Hechendorf; Antragsteller: Herr L.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.09.2015 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Das Grundstück Fl.Nr.820/26 der Gemarkung Hechendorf mit einer Größe von 283 m² befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans, die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit beurteilt sich nach § 34 BauGB.

Derzeit ist das Grundstück mit einer Doppelhaushälfte und einer Einzelgarage bebaut. An die Einzelgarage schließen sich in Reihe unmittelbar drei Nachbargaragen mit den Fl.Nrn.820/28, 820/29 und 820/30 an. Es handelt sich um ein Hanggrundstück. Die Garagen sind dergestalt an den Hang gebaut, dass der Höhenunterschied durch sie ausgeglichen wird.

Mit dem Bauantrag begehrt der Bauwerber die Errichtung eines Nebengebäudes für Gartengeräte  als untergeordnete Nebenanlage iSv. §14 BauNVO. Die Nebenanlage ist in den Ausmaßen von 5,79 m und 7,00 m Lände x 2,50 m Breite in einem Eckbau geplant. Die überbaute Fläche beträgt 32 m² und befindet sich überwiegend auf den bestehenden Garagen. Der
Bruttorauminhalt beträgt 58,18 m³. Als Dach ist ein Pultdach mit 13,5 Grad Dachneigung vorgesehen.

Die Wandhöhe beträgt durchschnittlich 2,30 m, gemessen ab der Oberkante der bestehenden Garage, ab Oberkante Gelände vor den Garagen, sozusagen ab Niveau der Einfahrt 5,07 m.

Alle Nachbarn mit Ausnahme der Deutsche Bahn AG haben die Nachbarunterschriften geleistet und haben die Abstandsflächen nach Art.6 Abs.2 BayBO übernommen. Ein Gestattungsvertrag mit dem Eigentümer der unmittelbar benachbarten Garage liegt dem Bauantragt ebenfalls bei.

Anlagen:

-        Lageplan Bestand (M 1:1000)
-        Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
-        Grundriss, Ansichten, Schnitt

Datenstand vom 10.09.2015 09:20 Uhr