Die überörtliche Radewegeverbindung Herrsching – Hechendorf – Weßling/Wörthsee verläuft im Bereich des Ortsteils Hechendorf über die Seestraße, quert anschließend die Staatsstraße St 2070 und führt weiter über den Aubachweg.
Die Seestraße ist im Abschnitt Einmündungsbereich zur St 2070 bis Anwesen Seestraße Nr. 2 als Einbahnstraße geregelt. Der von Süden kommende Verkehr muss daher nach rechts abbiegen und wird im Bereich der Abwasserpumpstation wieder auf die St 2070 geführt. Diese verkehrsrechtliche Anordnung gilt auch für Radfahrer. An die Verwaltung wurde diesbezüglich eine Anfrage aus der Öffentlichkeit gestellt, ob die Einbahnstraßenregelung in der Seestraße für Radfahrer aufgehoben werden könnte („Radfahrer frei“). Die Verwaltung trat daraufhin mit den zuständigen Fachbehörden in Kontakt (Landratsamt, Staatliches Bauamt, Polizei), um die Möglichkeiten und Folgen einer Aufhebung der Einbahnstraßenregelung sowie die Optionen für eine möglichst verkehrssichere Querung der St 2070 für den Radverkehr zu erörtern.
Von Seiten der Polizei Starnberg und des Staatlichen Bauamts Weilheim wurde eine Öffnung der Einbahnstraße für Radfahrer abgelehnt. Das Landratsamt Starnberg hat daraufhin vorgeschlagen, die Einbahnstraßenregelung für alle Verkehrsteilnehmer beizubehalten und im Zuge der St 2070 zwischen Hechendorf und Seefeld (auf Höhe der südlichen Ausfahrt der Seestraße) beidseitig das Verkehrszeichen „Achtung kreuzende Radfahrer“ aufzustellen. Gegenüber der Ausfahrt der Seestraße soll darüber hinaus der Grünstreifen zwischen St 2070 und dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg überfahrbar befestigt und entsprechend ausgeschildert werden. Die hierfür erforderlichen baulichen Änderungen müssten durch die Gemeinde Seefeld in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt erfolgen.
Die Verwaltung steht diesem Vorschlag äußerst kritisch gegenüber und hat gegenüber dem Landratsamt mehrfach geäußert, dass eine alternative Lösung gefunden werden sollte (z.B. Versetzung des Ortseingangsschildes, Schaffung einer Querungshilfe usw.). Diese alternativen Vorschläge wurden aber von Seiten des Landratsamtes alle abgelehnt. Mit Schreiben vom 05.10.2015 wurde die Gemeinde dann durch das Landratsamt informiert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der Schilder „Achtung kreuzende Radfahrer“ erlassen wurde und die Befestigung des Grünstreifens zwischen St 2070 und dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg durch die Gemeinde Seefeld in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt erfolgen solle.
Aus Sicht der Verwaltung sollte unbedingt eine alternative Lösung für eine verkehrssichere Führung des Radverkehrs über die St 2070 gefunden werden, da gegen die Variante des Landratsamtes folgende ernste Bedenken erhoben werden:
- Die Kreuzung der St 2070 für den auf der Seestraße von Süden kommenden Radverkehr soll mit der Variante Landratsamt bewusst an einer Stelle erfolgen, an welcher der motorisierte Verkehr regulär 100 km/h fahren darf, anstatt den Radverkehr an einer innerörtlichen Stelle mit Geschwindigkeitsbegrenzung über die St 2070 zu führen.
- Die angedachte Befestigung des schmalen Grünstreifens zwischen St 2070 und dem straßenbegleitenden Geh- und Radweg soll an einer Stelle erfolgen, an der sich derzeit eine steile Böschung befindet. Die Radfahrer müssten nach der Querung der St 2070 somit ein sehr starkes Gefälle überwinden. Eine verkehrssichere und den technischen Regeln entsprechende Befestigung kann aus Sicht der Verwaltung an dieser Stelle nicht hergestellt werden.
- Es wird bezweifelt, dass die Radwegeführung trotz entsprechender Beschilderung von den Radfahrern (insbesondere ortskundigen Radfahrern) angenommen wird, da ein größerer, gefährlicher und fahrtechnisch anspruchsvoller Umweg (zuerst bergab, dann wieder bergauf) in Kauf genommen werden müsste.
Der Sachverhalt wird dem Gremium hiermit zur Diskussion gestellt. Eine Übersicht mit Darstellung der vom Landratsamt avisierten Lösung ist dem Anhang zu entnehmen.