Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Inning: Bebauungsplan "Gewerbegebiet östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels"; Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2015 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 13.01.2015 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“ aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Schaffung neuer gewerblicher Bauflächen in Nachbarschaft zum Interkommunalen Gewerbepark Inning/Wörthsee, um der hohen Nachfrage insbesondere auch von einheimischen Gewerbetreibenden nachzukommen. Zum Zwecke einer zeitnahen städtebaulichen Entwicklung und Verkehrsberuhigung soll darüber hinaus die innerörtliche Jet-Tankstelle im Ortsteil Inning an den neuen Standort im Bereich der bereits bestehenden Aral-Tankstelle an der B 471 verlegt werden.

Der gewählte Standort östlich der B 471 in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A 96 bietet aufgrund seiner guten verkehrlichen Anbindung und seiner abseits von schützenswerter Wohnbebauung befindlichen Lage ideale Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen. Alternative Standorte für Gewerbeansiedlungen im Bereich der Ortslagen Inning, Buch, Bachern oder Schlagenhofen wurden von der Gemeinde Inning ausgeschlossen, um einerseits immissionsschutzrechtlichen Konflikten vorzubeugen und andererseits eine Verschärfung der Verkehrssituation in den umliegenden Ortschaften (darunter auch Hechendorf) zu unterbinden.

Mit Schreiben vom 08.10.2015 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Die Verwaltung empfiehlt, keine Einwände oder Bedenken zur Planung vorzubringen. Vielmehr sollte die Planung begrüßt werden, da diese infolge der verkehrsgünstigen Standortwahl auch auf eine Verhinderung unnötigen Ziel- und Quellverkehrs durch den Seefelder Ortsteil Hechendorf abzielt.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen des Bebauungsplanes können auf der Internetseite der Gemeinde Inning eingesehen werden.

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet östlich der B 471 und südlich des Verkehrskreisels“ der Gemeinde Inning wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Einwände oder Bedenken vorgebracht. Vielmehr wird begrüßt, dass die Gemeinde Inning mit der vorliegenden Planung auch darauf abzielt, unnötigen Ziel- und Quellverkehr zu den überörtlichen Verkehrsanlagen durch den Seefelder Ortsteil Hechendorf zu verhindern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2015 10:07 Uhr