Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße I", Gemarkung Hechendorf (4. Änderung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2016 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 819/17, Gemarkung Hechendorf, reichte mit Schreiben vom 11.11.2015 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“ für den Bereich seines Grundstücks ein:

„Entsprechend beiliegendem Lageplan sollen Baufenster, Firstrichtung sowie Stellplatzsituierung gegenüber dem rechtsgültigen Bebauungsplan geändert werden. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass keine Ausweitung, sondern lediglich eine Verschiebung des vorhandenen Baurechts gewünscht ist.

Eine Änderung würde eine Reihe städtebaulicher Vorteile ergeben:
-        Die Gebäuderichtung ist der Bebauung des Nachbargrundstücks angepasst.
-        Es lässt sich ein schmälerer Baukörper realisieren, der bei gleicher Dachneigung eine deutlich geringere Firsthöhe ergibt.
-        Das Gebäude rückt weiter von der Straße ab, die entsprechenden Flächen können begrünt werden.
-        Sämtliche Stellplätze sind im straßenabgewandten Grundstücksteil geplant, d.h. sie sind von der Straße gesehen vom Wohnhaus abgedeckt und damit kaum sichtbar.“

Das Grundstück befindet sich in Hechendorf an der Seefelder Straße (St 2070), unmittelbar östlich der S-Bahnlinie und ist Bestandteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Seestraße I“, 2. Änderung, i.d.F. vom 27.03.2012. Der Änderungsvorschlag des Antragstellers ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Aus Sicht der Verwaltung stehen städtebauliche Gründe einer Bebauungsplanänderung grundsätzlich nicht entgegen. Der Änderungsvorschlag würde eine optimalere Ausnutzung des Baugrundstücks erlauben und könnte durchaus zu einer besseren Einfügung des geplanten Gebäudes in die bauliche Umgebung führen. Zwingende städtebauliche Gründe für eine Bebauungsplanänderung bestehen allerdings nicht.

Bei einer Änderung wäre aufgrund der unmittelbar angrenzenden S-Bahnlinie voraussichtlich eine Aktualisierung des Lärmschutzgutachtens erforderlich.

Der Antragsteller wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass bei einer Befürwortung des Bescheids durch den Gemeinderat sämtliche Planungs- und Gutachterkosten durch den Antragsteller zu tragen sind und das Änderungsverfahren aufgrund der zahlreichen derzeit laufenden Bauleitplanverfahren eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen kann.    

Beschluss

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße I“, Gemarkung Hechendorf, wird befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten mit dem Antragsteller abzuschließen und die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2018 09:01 Uhr