1. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße", Gemarkung Oberalting-Seefeld; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2016 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.02.2016 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ durchzuführen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die teilweise Erweiterung und Neustrukturierung des Firmengeländes der Holzhandel Peter Schlecht GmbH planungsrechtlich gesichert werden (u.a. Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle sowie eines Heizkraftwerks für das geplante Seefelder Nahwärmenetz).

Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die Erweiterungsflächen für die zusätzliche Lagerhalle im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 306 im rechtswirksamen Flächennutzungsplan bislang als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen sind. Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren.

Der Planentwurf wird vom beauftragten Planungsbüro in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Hesselberger und Frau Treiber erläutern den Vorentwurf des Bebauungsplanes, den dazugehörenden Grünordnungsplan und die Lage der Ausgleichsflächen.

Eine Erweiterung der Wohnbebauung mit einer Erschließung über den Blumenweg ist aus immissionsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Einbeziehung der Fläche für nicht immissionsträchtiges Gewerbe wird geprüft.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ in der Fassung vom 19.04.2016, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Schlecht hat an der Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 GO)

Datenstand vom 17.07.2018 09:03 Uhr