Das Grundstück Fl.Nr.811 mit einer Größe von 983 m² liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan ist es als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Bauplanungsrechtlich beurteilt sich die Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB.
Mit dem Bauvorhaben ist ein Flachdachanbau an das bestehende und genehmigte Wohnhaus geplant. Die Bauwerber beabsichtigen mit dem zweigeschossigen Anbau die Erstellung einer zweiten Wohneinheit für die pflegbedürftigen Eltern.
Geplant ist der Anbau in den Maßen 15,22 m x 3,33 m in zweigeschossiger Bauweise. Damit entsteht eine zusätzliche GR (überbaute Grundfläche) von 50,68 m², dies entspricht einer GF 101, 36 m². Vorgesehen ist aus Kostengründen ein Flachdach. Die Wandhöhe und Firsthöhe des Flachdachanbaus wird 6,00 m betragen.
Der Flachdachanbau fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Wandhöhe nimmt die bestehende Wandhöhe des Satteldachs im Wesentlichen auf und bleibt dementsprechend weit unter der Firsthöhe von 7,16 m. Die Gestaltung als Flachdach orientiert sich am Wohngebäude auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr.811/2, welches ebenfalls ein Flachdachbau ist. Hinsichtlich des Zuwachses bei der GR fügt sich das Bauvorhaben ebenfalls ein, hierzu wird ergänzend auf das Anschreiben der Architektin in Anlage verwiesen.
Die Abstandsflächen nach Art.6 BayBO zum Nachbargrundstück Fl.Nr.811/2 werden eingehalten. Die Nachbarunterschrift des Eigentümers Fl.Nr.811/2 liegt vor.
Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Seefeld sind für das erweiterte Wohnhaus mit zukünftig vier Stellplätzen nachzuweisen. Der Stellplatznachweis liegt insoweit vor.
Anlagen:
- Lageplan Bauantrag (M 1:1000)
- Grundrisse, Ansichten und Schnitt
- Anschreiben Architektin