13. Änderung des Flächennutzungsplanes (Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.10.2015 beschlossen, die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld durchzuführen.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die planungsrechtliche Vorbereitung der beabsichtigten zukünftigen Nutzungen auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücksflächen zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld. Das zugrundeliegende Nutzungskonzept sieht eine abschnittsweise Entwicklung unterschiedlicher Teilbereiche mit Gemeinbedarfsnutzungen (Sport- und Freizeitflächen, Feuerwehr, Obdachlosen-/Flüchtlingsunterkünfte) sowie Wohnbauflächen vor. Eine Konkretisierung der Planung erfolgt auf Ebene der nachfolgenden Bebauungspläne „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld“ – Teil 1 und Teil 2.
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 15.11.2016 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.12.2016 bis zum 05.01.2017 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.12.2016 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 05.01.2017 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). Aufgrund von Aktualisierungen und Ergänzungen in Bezug auf die zur Planung vorliegenden umweltbezogenen Informationen wurde der Öffentlichkeit zudem im Zeitraum zwischen dem 19.05.2017 und dem 09.06.2017 nochmals die Möglichkeit gegeben, im Rahmen einer erneuten verkürzten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu der Planung Stellung zu nehmen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.
Beschluss
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 27.06.2017). Die Abwägung vom 27.06.2017 ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Der Gemeinderat stellt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 27.06.2017 fest.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungs
planes beim Landratsamt Starnberg einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 10:50 Uhr