Gesetz zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile hier: Verzicht auf das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptausschusses, 04.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptausschuss Sitzung des Hauptausschusses 04.06.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt, bei der Umsetzung des Gesetzes zur Neuausrichtung der orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile zugunsten der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfänger auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 zu verzichten.  Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuerung erfolgt somit eine eventuelle Nachzahlung an vorgenannte Empfänger, ohne weitere Veranlassung. Anträge und Widersprüche gegen die Besoldung bzw. Versorgung sind insoweit nicht erforderlich. Die Umsetzung erfolgt in Anlehnung an die Regelung beim Freistaat Bayern sowie in der Landeshauptstadt München.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2024 11:27 Uhr