Aufwandentschädigung der Ersten Bürgermeisterin
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 12.05.2020 | ö | beschließend | 20 |
Beschluss
Der Stadtrat beschließt:
Die Dienstaufwandsentschädigung der Ersten Bürgermeisterin wird ab 01.05.2020 auf 798,47 € (Höchstsatz)
monatlich festgelegt und an die laufenden Erhöhungen der Beamtenbezüge angepasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 28, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(BMin Schäfer-Rudolf hat an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teilgenommen.)
Datenstand vom 28.07.2020 09:23 Uhr