Straßenverkehrsrecht; Widmung Straße in "Wacholderweg" im Baugebiet "Seubersdorf Süd 5. Erweiterung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Gemeinderatssitzung, 20.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 54. Gemeinderatssitzung 20.02.2025 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Straße im Baugebiet „Seubersdorf Süd 5. Erweiterung“ in den Namen „Wacholderweg“ zu widmen.

Als Zufahrt zu den Wohnbauflächen im Baugebiet „Seubersdorf Süd 5. Erweiterung“ wird die Straße „Wacholderweg“ mit FlNr. 111/80 und FlNr. 111/20, Gemarkung Seubersdorf, zu einer Ortsstraße (Art. 3, Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet.

Gleichzeitig wird der Verbindungsweg FlNr. 111/80 (TF), Gemarkung Seubersdorf, zwischen dem Wacholderweg und Spielplatz, als beschränkt-öffentlicher Weg - Gehweg (Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet.

Träger der Straßenbaulast und Straßenbaubehörde ist jeweils die Gemeinde Seubersdorf i.d.OPf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2025 08:01 Uhr