Anpassung der Hundesteuersätze und Erlass einer Änderungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö 4

Sachverhalt

Die Hundesteuer wurde zuletzt im Jahr 2000 auf 40,00 Euro für den Ersthund, 80,00 Euro für den zweiten sowie 100,00 Euro für jeden weiteren Hund erhöht.
Eine Umfrage unter den Nachbargemeinden hat ergeben, dass die Hundesteuer dort bereits seit vielen Jahren deutlich höher liegt. Zudem weist auch die Rechtsaufsicht immer wieder auf die unzureichende Einnahmesituation in der Gemeinde hin. Grundsätzlich finanzieren sich die Gemeinde in erster Priorität aus eigenen Steuern, Beiträgen und Gebühren. Dabei sind die Steuern so zu bemessen, wie es der allgemeinen Entwicklung entspricht. Es wird daher vorgeschlagen, die Hundesteuer für den ersten Hund auf 52,00 Euro, für den zweiten Hund auf 104,00 Euro sowie für jeden weiteren Hund auf 150,00 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung soll zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Anpassung an die Nachbarkommunen hat auch den Vorteil, dass es zu keinen Unstimmigkeiten bzw. Ungerechtheiten bei Zu- oder Wegzügen kommt.
Aktuell sind in der Gemeinde Sontheim rund 155 steuerpflichtige Hunde gemeldet. Die Hundesteuereinnahmen betragen aktuell jährlich ca. 6.700 Euro. Durch die Erhöhung der Steuer ergeben sich jährliche Mehreinnahmen von ca. 1.800 Euro.

Beschluss

Die Hundesteuer wird ab 1. Januar 2025 auf 52,00 Euro festgesetzt. Gleichzeitig erhöht sich auch der Steuersatz für den zweiten Hund auf 104,00 Euro sowie für jeden weiteren Hund auf 150,00 Euro pro Jahr. Für Kampfhunde beträgt die Steuer das 10-fache des einfachen Satzes. Die erste Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer wird entsprechend der Anlage in vollem Wortlaut beschlossen. Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden mit der Ausfertigung und Bekanntgabe der Änderungssatzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.11.2024 08:13 Uhr