Dringlichkeitsentscheidung gem. Art. 37 Abs. 3 GO durch den Zweiten Bürgermeister; hier: Auftragsvergabe für die Erstellung eines Metallgeländers zur Absturzsicherung im Kräutergarten "Am Hatzelbach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 12. Sitzung des Stadtrates 06.10.2020 ö 8

Sachverhalt

Für den Kräutergarten am Hatzelbach (Löffler) war es notwendig, für eine Absturzsicherung noch ein Metallgeländer als Schutzvorrichtung erstellen zu lassen.

Eine entsprechende Angebotseinholung ist durch das Büro Ermisch erfolgt. Eine Vergabe war ursprünglich in der Stadtratssitzung am 06.10.2020 vorgesehen. Aufgrund der Öffnung des Kräutergartens und der Vorlaufzeit für die Anbringung des Schutzgitters, das zwingend notwendig ist um hier eine Gefährdung von Besuchern auszuschließen, wurde die Vergabe im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, nach Art. 37, Abs. 3 GO durch den 2.Bürgermeister  am 17.09.2020 getroffen.

Dabei wurde entschieden, dass eine Auftragsvergabe an günstigsten Anbieter, Firma Wegerer Pleinfeld in einer Größenordnung von 1.644,50 € erfolgt.

Der Stadtrat Spalt ist von den Dringlichkeitsentscheidungen gem. der Bayerischen Gemeindeordnung zu informieren.

Die Mitglieder des Stadtrates haben Kenntnis genommen.  

Datenstand vom 26.11.2020 09:57 Uhr