Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Burgblick Nr. 59
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Stadtrates, 20.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Abwägung der fehlenden Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde ist bereits erfolgt.
Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der erneute Satzungsbeschluss zum Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“, in der Fassung vom 06.08.2020 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 1 und 2), gefasst werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ (Anlage 1), in der aktuellen Fassung vom 06.08.2020 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 2), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.
Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.
Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ am Tag nach der Bekanntmachung erneut in Kraft tritt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ (Anlage 1), in der aktuellen Fassung vom 06.08.2020 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 2), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.
Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.
Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 59 „Wernfels, Burgblick“ am Tag nach der Bekanntmachung erneut in Kraft tritt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2020 10:00 Uhr