Anfrage - ElBis- Ambulanter Pflegedienst - Demenz und Pflege, Wohngemeinschaftskonzept, Fl.-Nr. 1800 Gem. Großweingarten


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Stadtrates, 24.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 28. Sitzung des Stadtrates 24.08.2021 ö 22

Sachverhalt

Auf dem Flurstück 1800 der Gemarkung Großweingarten befindet sich aktuell Ackerland. 

Die Organisation ElBis Ambulanter Pflegedienst möchte eine Demenz und Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke Bewohner errichten. 

Als Grundstück wurde der Organisation das Flurstück 1800 Gmk. Großweingarten, angrenzend an Hagsbronn angeboten. 
Das Flurstück befindet sich aktuell im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet. 
Gemäß bereits erfolgten Vorgesprächen mit der genehmigenden Behörde, dem Landkreis Roth, wäre eine Bebauung mit einer einhergehenden Bauleitplanung zu prüfen.

Im Vorgespräch zwischen Bürgermeister und Landratsamt wurde noch keine endgültige Zusage erteilt. 

Ein erstes Konzept der möglichen Einrichtung liegt der Verwaltung bereits vor. 
Es soll ein ca. 2500qm großes Grundstück erworben werden. 
Darauf soll eine Wohngruppe für demenzkranke Bewohner eingerichtet werden. 
Die Rahmenbedingungen der Wohngruppe sind die Räumlichkeiten barrierefrei zu gestalten. 
Auch der Zuschnitt der Gebäude soll ein demenzgerechtes Wohnen ermöglichen. Dies ist in einem Altbestand nicht möglich. 
Verschiedene pädagogische Bewegungskonzepte abgestimmt auf demenzkranke Menschen erfordern einen besonderen Grundriss mit Rundgang auf einer Geschossebene sowie Gartenbereiche im Innenhof und Freibereich. 
Das geplante Gebäude soll in die Tourismusregion integriert werden und mit maximal 12 Bewohnern sehr familiär gestaltet sein. 

Nachfolgend soll ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates erfolgen, dass die Stadt Spalt das Vorhaben der ElBis unterstützt und, dass das damit erforderliche Bauleitverfahren zur Realisierung des Bauvorhabens durchführen wird. 
Die Kosten der Erschließung und des Bauleitverfahrens sind von den Bauherren zu tragen.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Grundsatz der Errichtung einer Demenz und Pflege Wohngemeinschaft in Hagsbronn, Fl.-Nr. 1800 zu befürworten. Die Stadt Spalt beantragt eine Veränderung der Landschaftsschutzgebietsgrenzen. 
Einem damit verbundenen Bauleitverfahren wird unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Bauherren zugestimmt. Die Kosten für die Erschließung trägt ebenfalls der Bauherr.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt den Grundsatz der Errichtung einer Demenz und Pflege Wohngemeinschaft in Hagsbronn, Fl.-Nr. 1800 zu befürworten. Die Stadt Spalt beantragt eine Veränderung der Landschaftsschutzgebietsgrenzen. 
Einem damit verbundenen Bauleitverfahren wird unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Bauherren zugestimmt. Die Kosten für die Erschließung trägt ebenfalls der Bauherr.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.09.2021 12:59 Uhr