Ortsrecht der Stadt Spalt; Neufassung der Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die bisherige Kostensatzung der Stadt Spalt datiert aus dem 2013. Nachdem zwischenzeitlich vom Bayerischen Gemeindetag eine Überarbeitung der Satzung, inhaltlich, aber auch Pauschalsätzen, der abzurechnenden Leistungen für Erstattungen bei Feuerwehreinsätzen erfolgt ist, sollte auf die Mustersatzung mit den entsprechenden Anlagen und den neuen Pauschalsätzen zur Anwendung kommen.
Es wird daher vorgeschlagen, wie bereits vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung angemerkt, eine Neufassung der Feuerwehrsatzung mit den pauschalierten Sätzen vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit den Anlagen beschlossen wird. Die Satzung tritt zum 01. November 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 12.12.2013 außer Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren mit den Anlagen beschlossen wird. Die Satzung tritt zum 01. November 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über Aufwendungen und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 12.12.2013 außer Kraft.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2022 08:14 Uhr