Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 "An der Bechhofener Straße" der Gemeinde Abenberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Abenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.07.2021 die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 02.07.2020 bis einschl. 01.09.2020 eingegangenen Bedenken und Anregungen behandelt. Aufgrund der eingegangenen Einwände musste der textliche Teil sowie der zeichnerische Teil nochmals angepasst werden.
Deshalb soll der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Bechhofener Straße“ erneut öffentlich ausgelegt werden.
Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.27 „An der Bechhofener Straße“ der Gemeinde Abenberg berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 30. November 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 29.10.2021 bis einschließlich 30.11.2021.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.27 „An der Bechhofener Straße“ der Gemeinde Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.27 „An der Bechhofener Straße“ der Gemeinde Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr