Bauherr: David und Corinna Pfahler, Lohengrinstr. 8, 91154 Roth
Baugrundstück: Nähe Stiegelmühler Straße, Fl.Nr. 86 Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stützmauer
Antragsnummer: 85/21
Auf dem Flurstücken 86 Gemarkung Wernfels wurde von Herr David und Corinna Pfahler ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Stützmauer gestellt.
Das Einfamilienhaus soll mit ausgebautem Erdgeschoß, Obergeschoß sowie Dachgeschoß, nicht ausgebauten Spitzboden mit einem Satteldach, Dachneigung 40° erstellt werden. Der Bau fügt sich zu den in Richtung Stiegelmühler Straße in Art, Höhe und Ausführung ein. Zum Süden hin wird es mit einer Stützmauer an den Hang errichtet. Der an der Stelle befindliche Flachbau wird für das Bauvorhaben zurück gebaut.
Das Bauvorhaben befindet sich derzeit nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das Bauvorhaben befindet sich derzeit im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Weiterhin spricht der § 35 BauGB in Abs. 1 Nr. 3:
der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient,
[…].
Das Vorhaben liegt am Rand der Gemischten Baufläche. Das Bauvorhaben integriert sich im Abschluss an den Hofbereich des Werzingerhofes, welcher landwirtschaftlich privilegiert ist und eine Landwirtschaft darstellt. Weiterhin findet im Anschluss an den landwirtschaftlichen Betrieb die Herstellung und Verkauf von Speiseeis in Form einer GbR an der Stiegelmühler Str. 10 statt, an der der Bauherr beteiligt ist. Das Ensemble des Hofes würde mit dem Hausbau einen Abschluss, der bereits durch das mit Flachdach bestehende Gebäude, welches rückgebaut wird, entstehen. Es fanden bereits Vorab- Gespräche mit dem Kreisbaumeister statt, der in der Realisierung des Wohnhausbaues keine Problematik sieht.
Für die Maßnahme ist eine städtebauliche Entwicklung mit der Ergänzung des Einfamilienhauses positiv zu bewerten, deshalb wird das Einvernehmen vorgeschlagen zu erteilen.
Die Erschließung ist von der Stiegelmühler Straße über das elterliche Grundstück Fl. Nr. 90 Gmk. Wernfels gesichert. Entlang der Scheune Fl. Nr. 90 kann die Zufahrtssituation und Leitungsverlegung realisiert werden.