Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen auf Fl. Nr. 1150 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 37. Sitzung des Stadtrates 07.12.2021 ö beschließend 19

Sachverhalt

Bauherr:                Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 Spalt

Baugrund:                Fl.Nr. 1150, Gmk. Spalt, Pleinfelder Weg 

Bauvorhaben:        Bauvoranfrage: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen

Antragsnummer:        69/21

Der TOP wurde in dieser Sitzung vom 26.10.2021 nicht behandelt und in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.11.2021 als Beschluss zum weiteren Vorgang gefasst.

Die Yourhaus GmbH will zu dem Sachverhalt jedoch einen rechtsgültigen, öffentlichen Stadtratsbeschluss, welcher hiermit behandelt wird. 
Auf dem Flurstück 1150 der Gemarkung Spalt wurde von der Firma Yourhaus GmbH ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen gestellt.

Für das Flurstück existiert bereits der Bebauungsplan Nr. 2 „Am Pleinfelder Weg“ aus dem Jahre 1967. Die mögliche Bebauung wurde bereits in der Stadtratssitzung am 02.03.2021 beraten. 

In der Sitzung vom 02.03.2021 wurde festgelegt, dass nach Rücksprache und Abklärung mit dem Landratsamt durch Herrn Engelhard eine Konkretisierung der Planung hinsichtlich der Bebauung erfolgen soll. Die geplante Bebauung muss auch in die topographische Situation passen. 

Der alte Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1967. 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt durch die Stadt werden jedoch Grundzüge des alten Bebauungsplanes tangiert. Es erfolgen neu zwei Doppelhaushälften sowie zwei Einfamilienhäuser. Die Dachneigung im alten Bebauungsplan ist auf 47,50 Grad festgesetzt. Die Dachneigung der Doppelhaushälften mit 30 Grad und die der Einfamilienhäuser mit 25 Grad. Es sollen ebenfalls zwei Vollgeschosse realisiert werden. 

Die Baugrenzen sowie die Erschließungswege werden verändert. 

Deshalb hat das Landratsamt vorgeschlagen, den Bebauungsplan zu ändern. Eine Einzelbaugenehmigung von 4 Objekten mit der Grundsätzlichkeit der Erschließung wird abgeraten. 

Die Folge ist, dass es sich bei der Baulücke um einen bebaubaren Bereich handelt, der jedoch im Bauleitplanverfahren/ Bebauungsplanverfahren baurechtlich neu abgesichert werden muss. 

Die Folge ist ein städtebaulicher Vertrag. Das Bauleitplanverfahren wird die Stadt Spalt durchführen. Mit dem Bebauungsplanverfahren werden auch die umliegenden Bürger mit der Bürgerbeteiligung berücksichtigt.

Es wird auf den Beschluss vom 02.11.2021 mit Sachverhaltsdarstellung verwiesen. 

 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Die Fa. YourHaus GmbH hat einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen auf Flur-Nr. 1150, Gemarkung Spalt, eingereicht. Nach Darstellung des Sachverhaltes rät das Landratsamt bei einer grundlegenden Veränderung des alten Bebauungsplanes zu einer aktuellen baurechtlichen Absicherung. Dies bedeutet, dass eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen muss. 

Die Folge wäre ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor. (Beschluss vom 02.11.2021).

Der Stadtrat hat grundsätzlich der Veränderung im Bereich der Fl. Nr. 1150, Gem. Spalt, Pleinfelder Weg, und der Anpassung auf die heutigen baulichen Voraussetzungen zugestimmt. In der Bebauungsplanänderung erfolgt die Bürgerbeteiligung. 

Eine topographische Darstellung der Umgebungshöhen wurde schon in der Sitzung am 02.03.2021 gefordert. 

Stimmenverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen. 


Beschluss 2:

Die Bauvoranfrage Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Einzelgaragen auf Fl.Nr. 1150, Gem. Spalt, wird abgelehnt.

Stimmenverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen. 


Beschluss 3:

Der Beschluss vom 02.11.2021 wird nochmals bestätigt. 

Stimmenverhältnis: 14 gegen 0 Stimmen.         

Beschluss

Beschluss 1:

Die Fa. YourHaus GmbH hat einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen auf Flur-Nr. 1150, Gemarkung Spalt, eingereicht. Nach Darstellung des Sachverhaltes rät das Landratsamt bei einer grundlegenden Veränderung des alten Bebauungsplanes zu einer aktuellen baurechtlichen Absicherung. Dies bedeutet, dass eine Änderung des Bebauungsplanes erfolgen muss. 

Die Folge wäre ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor. (Beschluss vom 02.11.2021).

Der Stadtrat hat grundsätzlich der Veränderung im Bereich der Fl. Nr. 1150, Gem. Spalt, Pleinfelder Weg, und der Anpassung auf die heutigen baulichen Voraussetzungen zugestimmt. In der Bebauungsplanänderung erfolgt die Bürgerbeteiligung. 

Eine topographische Darstellung der Umgebungshöhen wurde schon in der Sitzung am 02.03.2021 gefordert. 

Stimmenverhältnis:


Beschluss 2:

Die Bauvoranfrage Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Einzelgaragen auf Fl.Nr. 1150, Gem. Spalt, wird abgelehnt.

Stimmenverhältnis:


Beschluss 3:

Der Beschluss vom 02.11.2021 wird nochmals bestätigt. 

Stimmenverhältnis:

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr