Nahwärmeversorgung Spalt; Ergebnisse des Arbeitskreises und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  38. Sitzung des Stadtrates, 21.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 38. Sitzung des Stadtrates 21.12.2021 ö 12

Sachverhalt

Nach der sehr intensiven und sehr guten Vorbereitung und Begleitung durch den Arbeitskreis „Nahwärmeversorgung“ aus Mitgliedern des Stadtrates Spalt sollen nunmehr in der Sitzung am 21.12.2021 die Ergebnisse aus den Ausarbeitungen des Arbeitskreises sowie der weiteren Vorgehensweise mit den finalen Beschlüssen erfolgen. Der Vortrag in der Sitzung wird durch den Arbeitskreissprecher Jörg Stroh in der Sitzung erfolgen. Beschlussfassung sollte dann entsprechend des Vorschlages des Sprechers des Arbeitskreises durch den Stadtrat vorgesehen werden. 


Ergänzung/ Ergebnisse des Arbeitskreises – Besprechung Donnerstag, 16.12.2021

In der letzten Arbeitskreisbesprechung am Donnerstag, 16.12.2021 wurden folgende Ergebnisse erarbeitet und empfehlen: 

Die Fa. Enerpipe hat die Vorplanung der Netzplanung abgeschlossen. Es konnten weitere Interessenten gewonnen werden. Insgesamt werden sich 110 Interessenten/ Anwesen an die Nahwärmeversorgung anschließen. Weitere Interessenten können sich anmelden. 

Mit der Ortsdurchfahrt Spalt ist die Fa. Steinbacher Consult betraut. Die Planungen erfolgen derzeit. Es erfolgt nun mit dem Nahwärmeprojekt die Abstimmung zwischen der Fa. Enerpipe und Steinbacher Consult. Die Detailplanungen werden im Nahwärmebereich von der Fa. Enerpipe durchgeführt. 

Der Standort des Heizwerkes wird derzeit geprüft. Die Prüfungen der wirtschaftlichen Aspekte erfolgten durch die Fa. Enerpipe. Für die bauliche Entscheidung wurde eine Bauvoranfrage für die Standorte der Heizzentrale gestellt. Bis Ende Februar erfolgt eine Entscheidung des Standortes. 

Von der Fa. Enerpipe erfolgt ein Zeitplan für die Umsetzung. Im Zeitplan können Teile der Netzplanung vorgezogen werden. Die Netze sollen bis Sommer 2023 erstellt sein. 

Strukturiert wird das Projekt über ein Betreibermodell. 

  1. Das Eigentum des Netzes bleibt beim Kommunalunternehmen der Stadt Spalt. Das Kommunalunternehmen ist zuständig für die vertraglichen Regelungen mit dem Betreiber sowie als Dienstleister für die Abrechnung. Durch das Netzeigentum folgt eine Absicherung für Stadt und Abnehmer. 

  1. Über ein Betreibermodell erfolgt der Vertrag der Wärmelieferung.

Es werden die Wärmelieferungen geregelt sowie die Möglichkeit von Lieferungen heimischer Waldbesitzer mit aufgenommen. Die Verträge werden rechtlich geprüft. 

  1. Die Förderungen werden mit der Regionalagentur Nordbayern, Herrn Maurer, vorbereitet. Die Förderung wird vor Vertragseingang mit den Betreibern geklärt. 

  1. Satzung und steuerrechtliche Fragen werden mit der Fa. Rödl & Partner vom Kommunalunternehmen geklärt. 

  1. Das Kommunalunternehmen ist in der Lage, die kaufmännischen Angelegenheiten und die Finanzbuchhaltung technisch und personell durchzuführen. 

Mit dem Arbeitskreis wurde vereinbart, dass die Bauvoranfrage für die Heizzentrale mit Betriebsbeschreibung bis Ende Januar erfolgt. Mit der Beurteilung des Landratsamtes ist bis Ende Februar für den Standort zu rechnen. Danach soll es im März eine weitere Beschlusssituation für Entscheidung Standort, Satzung, Förderung und Angebote nach Betreibermodell geben. Ziel ist es dann, alle Rahmenbedingungen bis Mai 2022 geklärt zu haben. Der Zeitplan der Umsetzung erfolgt von der Fa. Enerpipe. 

Udo Weingart

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt den Ausarbeitungen des Arbeitskreises zur oben genannten Vorgehensweise und zu den Punkten 1-6 zu. Die Wärmelieferung erfolgt über ein Betreibermodell. Das Eigentum des Netzes verbleibt beim Kommunalunternehmen der Stadt Spalt. Das Kommunalunternehmen ist der Vertragspartner für die Betreiber, Dienstleister für die Abrechnung, Kaufmännische- und Finanzbuchhaltung.

Als Ergänzung und Nachtrag zu dem Tagesordnungspunkt werden folgende Beschlussvorschläge dem Stadtrat unterbreitet:


Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat beschließt, dass die Wärmenetzversorgung Spalt umgesetzt wird.

Beschlussvorschlag 2:
Die Abwicklung und Trägerschaft und Zuständigkeit für das künftige Wärmenetz wird an das Kommunalunternehmen Spalt übertragen. Die notwendigen Änderungen hinsichtlich Unternehmenssatzung, Geschäftsordnung usw. sind durch den Vorstand des Kommunalunternehmens zu veranlassen. 

Beschlussvorschlag 3:
Die finale Standortfrage für die Heizzentrale ist durch den Stadtrat noch zu entscheiden; dabei bleiben die Ergebnisse aus der Bauvoranfrage an das Landratsamt Roth abzuwarten.

Beschlussvorschlag 4:
Weitere Planungsvorbereitungen über Leitungsnetzverlegung sind mit dem Beteiligten Planungsbüro abzustimmen. 

Beschlussvorschlag 5:
Zeitliche Umsetzung ist vorgesehen für das 1. Halbjahr; Vorbereitung der rechtlichen und vergaberechtlichen Maßnahmen mit Leitungsplan. Im 2. Halbjahr sollten dann konkrete Umsetzungen bezüglich Heizzentrale, Leitungstrassen baulich angegangen werden. 2023 Sollte dann das Wärmenetz weitgehend vollständig bis zum Jahresende für alle Nutzer zur Verfügung stehen.

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt den Ausarbeitungen des Arbeitskreises zur oben genannten Vorgehensweise und zu den Punkten 1-6 zu. Die Wärmelieferung erfolgt über ein Betreibermodell. Das Eigentum des Netzes verbleibt beim Kommunalunternehmen der Stadt Spalt. Das Kommunalunternehmen ist der Vertragspartner für die Betreiber, Dienstleister für die Abrechnung, Kaufmännische- und Finanzbuchhaltung.

Als Ergänzung und Nachtrag zu dem Tagesordnungspunkt werden folgende Beschlussvorschläge dem Stadtrat unterbreitet:


Beschluss 1:
Der Stadtrat beschließt, dass die Wärmenetzversorgung Spalt umgesetzt wird.

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Die Abwicklung und Trägerschaft und Zuständigkeit für das künftige Wärmenetz wird an das Kommunalunternehmen Spalt übertragen. Die notwendigen Änderungen hinsichtlich Unternehmenssatzung, Geschäftsordnung usw. sind durch den Vorstand des Kommunalunternehmens zu veranlassen. 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 3

Die finale Standortfrage für die Heizzentrale ist durch den Stadtrat noch zu entscheiden; dabei bleiben die Ergebnisse aus der Bauvoranfrage an das Landratsamt Roth abzuwarten.
Bevor konkrete Umsetzungen bezüglich Heizzentrale, Leitungstrassen baulich angegangen werden, sind verbindliche Verträge mit den Wärmeabnehmern zu schließen. 2023 Sollte dann das Wärmenetz weitgehend vollständig bis zum Jahresende für alle Nutzer zur Verfügung stehen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Weitere Planungsvorbereitungen über Leitungsnetzverlegung sind mit dem Beteiligten Planungsbüro abzustimmen.  Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung weiterer notwendiger Detailplanungsaufträge (v.a. außerhalb) der Maßnahme „Hauptstraße“ beauftragt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

Zeitliche Umsetzung ist vorgesehen für das 1. Halbjahr; Vorbereitung der rechtlichen und vergaberechtlichen Maßnahmen mit Leitungsplan sowie Verträge mit Wärmeabnehmern. Im 2. Halbjahr sollten dann konkrete Umsetzungen bezüglich Heizzentrale, Leitungstrassen baulich angegangen werden. 2023 sollte dann das Wärmenetz weitgehend vollständig bis zum Jahresende für alle Nutzer zur Verfügung stehen.

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 6

Es wird parallel eine passende und optionale Förderung geprüft und vorbereitet. Die Förderzusage und Förderhöhe ist zügig einzuholen.

--- 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 7

Es sind verbindliche Verträge mit den Wärmeabnehmern zu schließen, bevor Verträge und Umsetzungen für Bauleistungen und Investitionen erfolgen. Die Verträge mit den Wärmeabnehmern sollen im 1. Halbjahr 2022 geschlossen werden.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 08:15 Uhr