Bauantrag - Antrag auf Befreiungen, Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten, Fl. Nr. 738/27 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Stadtrates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 40. Sitzung des Stadtrates 08.02.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Bauherr:                Heidi Scheuerlein, Albrecht– Achilles- Str. 2, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Hopfenrebe 13, Fl.Nr. 738/27 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten

Antragsnummer:        16/21

Auf dem Flurstück 738/27 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Heidi Scheuerlein ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit 3 Wohneinheiten gestellt. 

Das Bauvorhaben wurde bereits im Sicherheits- und Sonderausschuss am 04.05.2021 behandelt.
Im Rahmen einer Diskussion wurde man sich einig, sich vor Ort ein genaues Bild bezüglich der Höhensituation zu machen. 
Der Planer wurde gebeten die Planung anzupassen und ein Höhenniveau zu erstellen. 
Die Planung wurde nicht verändert. Ein Höhenplan wurde nachgereicht.
Ein Bild über die Höhensituation vor Ort kann sich über die Bilder im Anhang verschaffen werden. 

Der Antrag wurde weiterhin in der Sitzung vom 15.06.2021 behandelt. Die damaligen Beschlüsse zu den Anträgen auf Abweichungen sind den Sitzungsunterlagen beigefügt.

Für das Bauvorhaben wurden am 29.11.2021 abgeänderte Unterlagen beim Landratsamt Roth eingereicht. Nach Prüfung der abgeänderten Unterlagen wurde vom Landratsamt Roth mit Schreiben vom 29.12.2021 das Einvernehmen zu den Änderungen Seitens der Stadt Spalt angefordert.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Hierzu wurde der Antrag auf folgende Befreiungen seitens der Bauherrin beantragt: 

Folgende Befreiungen werden beantragt:

-        Gemäß textlichen Festsetzungen 2.1.3 Höheneinstellung der Gebäude darf OK-Fertigfußboden Erdgeschoss max. 1,00m über dem talseitigen Urgelände liegen.  
Das Bauvorhaben soll so realisiert werden, dass der Höhenunterschied der OK-Fertigfußboden zum Urgelände bis zu 1,90m beträgt.

-        Gemäß textlichen Festsetzungen 3.2                 Firstrichtung/Dachneigung/Eindeckung/Dachüberstände 

-        Gemäß textlichen Festsetzungen 3.3. Dachgauben/ Zwerchhäuser/ Anbauten dürfen Einzelgauben nicht breiter als 1,50m sein. Die Gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Gesamtlänge des Haupthauses nicht überschreiten.  
Das Bauvorhaben soll mit Gauben mit den Abmessungen 2,25m und 3,25m an der Südost- und Nordwestseite erhöht werden. realisiert werden. 

       Gemäß textlichen Festsetzungen 3.4 ist ein Kniestock bis 60cm zulässig. Der Kniestock soll mit 1,96 m realisiert werden. 

Nr. 3.2. abweichende Dachneigung Gauben wurde in dem Antrag auf Befreiungen nicht erwähnt.

Die entsprechenden Anträge auf Isolierte Befreiungen liegen bei. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Festgesetzten Höhenunterschiedes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung des Zwerchhauses, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Abmessungen der Gauben, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Kniestockhöhe, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 1

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Festgesetzten Höhenunterschiedes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachneigung des Zwerchhauses, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 3

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Abmessungen der Gauben, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 4

Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung des Bebauungsplanes von Frau Heidi Scheuerlein, Albrecht-Achilles-Str. 2, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Kniestockhöhe, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.03.2022 10:16 Uhr