Vollzug BauGB, Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“


Daten angezeigt aus Sitzung:  40. Sitzung des Stadtrates, 08.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 40. Sitzung des Stadtrates 08.02.2022 ö 15

Sachverhalt

Im unmittelbaren Anschluss an das Sanierungsgebiet Obeltshauserstraße sowie dem Sondergebiet Schule Spalt ist das räumliche Quartier Obeltshauserstraße/ Rother Straße/ Dr.-Meyer-Straße derzeit noch mit einer unterschiedlichen städtebaulichen Entwicklung aufgrund von Altbeständen vorhanden.

Insbesondere die Mischnutzung mit gewerblichen Betrieben und Wohnnutzung sowie dem Schulbereich bedarf einer dringenden städtebaulichen Entwicklung und Überplanung. 

Die Flurstücke 1206/13, 1206/6, 1206/10, 1206/9, 1206/8, 1206/7, 1207/4, 1207/28 und eine Teilfläche aus 1206/2, Gmk. Spalt, sollen demzufolge im Rahmen eines Bebauungsplanes unter der Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“ eine städtebauliche Entwicklung erhalten. 
Der gesamte Umgriff der Überplanung beträgt ca. 9,1ha. 

Weiterhin sollte, wie vom Stadtrat Spalt vorgesehen, auch die Erweiterung des Sanierungsgebietes auch dieses räumliche Quartier umfassen, um hier eine städtebauliche geordnete Entwicklung und Struktur mittel- und langfristig ermöglichen zu können. 

Dabei sollte insbesondere die Aufteilung des Quartiers von der Rother Straße kommend in 

  1. nicht störende Gewerbebetriebe und 

  1. Mehrgeschosswohnungsbau, um auch dem Ziel des Landesentwicklungsprogrammes auf flächensparende Nachverdichtung zu entsprechen, zu einer Umsetzung kommen 

  1. die unmittelbare Anbindung an das Areal des Schulgebäudes zu dem mit einem Sondergebietsausweisung für mögliche Erweiterungen ist sicher auch aufgrund der gesetzlichen Anforderungen zum Angebot einer Ganztagesbetreuung im 
Grundschulbereich, die ab 2026 verpflichtend die Kommunen trifft, zu berücksichtigen.

Das gesamte räumliche Quartier bedarf somit einer grundsätzlichen mittel- und langfristigen veränderten Nutzung. 

Dem Stadtrat wird daher vorgeschlagen, aus den genannten Gründen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“ zu beschließen und gleichzeitig die Verwaltung zu beauftragen, entsprechende Planungsbüros zur Erstellung eines Konzeptes und Bebauungsplanes anzufragen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB; beiliegender Plan ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses. Weitere Nutzung dieses räumlichen Quartiers soll nach Abstimmung und der Erweiterung des städtebaulichen Zustandes und der Verbesserung mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden. 
Weiterhin ist vorgesehen, in dem Bereich von der Rother Straße einen Teil der Flächen mit nicht störenden Dienstleistungsbetrieben in einer Mischnutzung weiterzuführen. 

Im südlichen Teil könnte ein mehrgeschossiger Wohnungsbau zur Umsetzung kommen, um auch hier die Nachverdichtung entsprechend der Ziele des Landesentwicklungsprogrammes auf flächensparende Immobilienentwicklungen zu entsprechen. 

Der nördliche Teil sollte wiederum als Sondergebiet für die weitere Nutzung und Ergänzung für den Schulbereich (Ganztagesbetreuungsangebot im Grundschulbereich) vorgesehen werden.

Der Stadtrat beschließt entsprechend des beiliegenden Lageplanes die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße. Planungsauftrag ist eine Planungsanfrage für Planung bzw. auch die Sanierung. Erweiterungen sind von der Verwaltung mit der Regierung von Mittelfranken zeitnah zu beantragen.




Robert Nolte

Beschluss

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 63 „Obeltshauserstraße/Dr.-Meyer-Straße/Rother Straße“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB; beiliegender Plan ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses. Weitere Nutzung dieses räumlichen Quartiers soll nach Abstimmung und der Erweiterung des städtebaulichen Zustandes und der Verbesserung mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden. 
Weiterhin ist vorgesehen, in dem Bereich von der Rother Straße einen Teil der Flächen mit nicht störenden Dienstleistungsbetrieben in einer Mischnutzung weiterzuführen. 

Im südlichen Teil könnte ein mehrgeschossiger Wohnungsbau zur Umsetzung kommen, um auch hier die Nachverdichtung entsprechend der Ziele des Landesentwicklungsprogrammes auf flächensparende Immobilienentwicklungen zu entsprechen. 

Der nördliche Teil sollte wiederum als Sondergebiet für die weitere Nutzung und Ergänzung für den Schulbereich (Ganztagesbetreuungsangebot im Grundschulbereich) vorgesehen werden.

Der Stadtrat beschließt entsprechend des beiliegenden Lageplanes die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Obeltshauserstraße/ Dr.-Meyer-Straße/ Rother Straße. Planungsauftrag ist eine Planungsanfrage für Planung bzw. auch die Sanierung. Erweiterungen sind von der Verwaltung mit der Regierung von Mittelfranken zeitnah zu beantragen.




Robert Nolte

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2022 10:16 Uhr